Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

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(PresseBox) - Finanzminister Christian Lindner verlängert die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate bis 31. Januar 2023. So will er will Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern mehr Zeit geben.

Für Privathaushalte ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nervig, aber machbar. Die Finanzverwaltungen der Länder stellen umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung. „Man sollte sich jedoch erst mal bei Elster registrieren, denn ohne Zertifikat kann man seine Erklärung nicht übertragen“, rät Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten. Das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis hat auf einer Deutschlandkarte die umfangreichen Ausfüllhilfen der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen verlinkt. https://de.ecovis.com/grundsteuer/

Problematisch sind Grundsteuererklärungen für Landwirtschaft und Unternehmen

Bei Unternehmen wie auch in der Land- und Forstwirtschaft sind die Grundsteuererklärungen zum Teil hoch komplex. „Daher freuen wir uns hier über die Verlängerung um drei Monate“, sagt Kimmerle.

In der Land- und Forstwirtschaft ist seiner Erfahrung nach allein die Menge der Flurnummern eine Herausforderung. „Da kommen schon mal 100 unterschiedliche Flurnummern zusammen.“ Zudem ist die Nutzung der Grundstücke bei der Grundsteuererklärung anzugeben. „Wichtig ist hier die Abgrenzung zwischen dem privat genutzten Teil der Hofstelle und der Landwirtschaft.“

Ähnlich komplex sind die Verhältnisse bei Familienunternehmen, wenn der Betrieb über mehrere Generationen erweitert wurde. „Gehört das Unternehmensgrundstück der Firma, einer oder mehreren Personen sind hier zum Teil problematisch. Auch die Berechnung der Nutzflächen sind hier echte Herausforderungen“, sagt der Steuerberater Kimmerle.



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Datum: 13.10.2022 - 16:05 Uhr
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