Versuchstier Affe ? Verlierer auf EU- und Bundesebene, Menschen für Tierrechte benennen Affen als ?Tier des Monats Mai?
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Versuchstier Affe ? Verlierer auf EU- und Bundesebene
Menschen für Tierrechte benennen Affen als "Tier des Monats Mai"
Mit dem Affen als Tier des Monats Mai möchte der Bundesverband Menschen für Tierrechte die aktuelle Situation von Af
Denn die neue EU-Tierversuchs-Richtlinie, die die Versuchstierpraxis in der EU auf Jahre festschreiben und damit auch Affenversuche weiterhin legitimieren wird, wird in den kommenden Monaten in Brüssel verabschiedet. Zudem hat das Verwaltungsgericht Bremen den ersten mündlichen Verhandlungstermin hinsichtlich Fortsetzung der aufsehenerregenden Affenversuche des Bremer Hirnforschers Prof. Dr. Andreas Kreiter für den 28. Mai anberaumt.
"Die kürzliche Medienmeldung, die EU stoppe durch die Richtlinie Menschenaffen-Versuche ist falsch. Obwohl in der EU bereits seit Jahren an Menschenaffen keine Versuche mehr durchgeführt werden, lässt der aktuelle Richtlinienentwurf Versuche an diesen Tieren zu deren Arterhaltung sowie zur Erforschung schwerer Humanerkrankungen zu. Aber auch die Verwendung anderer Affen, sogenannter nicht menschlicher Primaten, ist weiterhin nahezu uneingeschränkt möglich. Ein generelles Verbot der Affenversuche auf EU-Ebene ist gescheitert. Leider hat die Bundesregierung ? allen voran Bundesforschungsministerin Annette Schavan ?
sich dem tierversuchsbefürwortenden Mainstream der übrigen EU-Staaten angepasst und sich nicht für ein generelles Verbot engagiert. Leidvoll bluten müssen deshalb weiterhin insbesondere Rhesus-, Javaner-, Krallenaffen und Marmosetten. Obwohl das EU-Parlament 2007 den generellen Ausstieg aus Primatenversuchen gefordert hatte, hat es im Richtlinienentwurf diese Forderung nicht durchgesetzt", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
2.285 Affen wurden 2008 bundesweit laut Versuchstierstatistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingesetzt. Davon wurden 1.858 Affen in besonders quälerischen, bis zu wochenlang andauernden Giftigkeitsprüfungen und anderen Sicherheitsstudien eingesetzt, um Produkte oder Geräte für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin zu testen. Für die Grundlagenforschung, dazu gehört die Hirnforschung, wurden deutlich weniger, nämlich 92 Affen, eingesetzt.
Hirnforschungsversuche, wie die des Prof. Dr. Andreas Kreiter, werden zunehmend als medizinisch fragwürdig und als ethisch nicht mehr vertretbar empfunden. Da die Bremer Gesundheitsbehörde den Antrag auf weitere Genehmigung zurückwies und der Forscher dagegen Widerspruch einlegte, wird nun das Verwaltungsgericht Bremen entscheiden. "Ein Verfahren mit großer Tragweite für den Tierschutz, denn hier wird der im Grundgesetz verankerte Schutz der Tiere mit dem Grundrecht der Forschungsfreiheit abgewogen! Giftigkeitsprüfungen, für die das Gros der Affen eingesetzt wird, können aber erst dann aufhören, sobald es anerkannte Ersatzverfahren gibt", betont Simons.
Mit der monatlichen Vorstellung einer Tierart, die in Tierversuchen eingesetzt wird, möchte der Bundesverband Menschen für Tierrechte die natürliche Lebensweise der Tiere bekannter machen, ihre Verwendung in Experimenten aus der Anonymität holen und die Forderung nach Ersatzmethoden verstärken.
Ausführliche Informationen: www.tier-des-monats.tierrechte.de
Kontakt: Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung 1982 ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
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Datum: 19.05.2010 - 13:17 Uhr
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