EuG bestätigt Verfall einer Marke

EuG bestätigt Verfall einer Marke

ID: 2015018

EuG bestätigt Verfall einer Marke



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Werden eingetragene Marken nicht ernsthaft benutzt, können sie verfallen. Das zeigt auch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 8. Juni 2022 (Az.: T-26/21, T-27/21, T-28/21).



Marken stellen einen hohen Wert dar. Umso wichtiger ist es, sie eintragen zu lassen und damit zu schützen. Der Markenschutz kann aber verloren gehen, wenn der Inhaber die Marke nicht benutzt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte



Dass der Markenschutz bei Nichtbenutzung verfällt, musste am EuG auch ein großer Technologiekonzern erfahren. Das Unternehmen hatte zwischen 1997 und 2005 für bestimmte Computerprodukte ein Wortzeichen als Marke der Europäischen Union eintragen lassen.



Im Jahr 2016 stellte ein Mitbewerber in drei Fällen beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) Anträge auf Verfall der eingetragenen Marken. Die Anträge begründete er damit, dass die Marke für die betreffenden Jahren innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren - zwischen 2011 und 2016 - nicht ernsthaft benutzt wurde. Das EUIPO erklärte daraufhin die Marke für verfallen.



Dagegen wehrte sich der ursprüngliche Markeninhaber und reichte Klage beim EuG ein. Das Unternehmen argumentierte, dass das EUIPO bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung der Marke den hohen Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise nicht beachtet habe. Dies versuchte das Unternehmen auch durch Verkaufszahlen zu belegen.



Ohne Erfolg. Das Unternehmen habe nicht dargelegt, dass die Marke für die betreffenden Waren in dem Zeitraum zwischen 2011 und 2016 ernsthaft benutzt wurde, so das EuG. Zwar habe das Unternehmen u.a. Presseartikel vorgelegt, die den Erfolg der Werbekampagne mit der Wortmarke beweisen. Allerdings seien diese Artikel älter und für den relevanten Zeitraum nicht interessant.



Das Urteil zeigt, dass Markeninhaber nachweisen müssen, dass sie eine Marke auch benutzen, damit sie weiter geschützt ist. Für den Markenschutz reicht es nicht eine Marke einzutragen, sie muss auch ernsthaft benutzt werden. Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt nach Rechtsprechung des BGH beim Markeninhaber.





Im Markenrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.



https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.



PresseKontakt / Agentur:

MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Datenschutzkonzept: Leitfaden für Unternehmer Rente Mary Roos: Verzicht könnte Anspruch verdoppeln!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.10.2022 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2015018
Anzahl Zeichen: 2582

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 9999220

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuG bestätigt Verfall einer Marke"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MTR Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren ...

Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfa ...

Untreue im Wirtschaftsstrafrecht ...

Untreue ist ein zentraler Straftatbestand im Wirtschaftsstrafrecht und kann mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Allerdings ist häufig strittig, ob Untreue vorliegt. Der Vorwurf der Untreue taucht im Wirtschaftsstrafrecht häufig auf. Wer ...

Alle Meldungen von MTR Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z