Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

ID: 2016007
(PresseBox) - Finanzminister Christian Lindner verlängert die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate bis 31. Januar 2023. So will er  Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern mehr Zeit geben.

Für Privathaushalte ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nervig, aber machbar. Die Finanzverwaltungen der Länder stellen umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung. „Man sollte sich jedoch erst mal bei Elster registrieren, denn ohne Zertifikat kann man seine Erklärung nicht übertragen“, rät Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten. Das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis hat auf einer Deutschlandkarte die umfangreichen Ausfüllhilfen der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen verlinkt: https://de.ecovis.com/grundsteuer/

Problematisch sind Grundsteuererklärungen für Landwirtschaft und Unternehmen

Bei Unternehmen wie auch in der Land- und Forstwirtschaft sind die Grundsteuererklärungen zum Teil hoch komplex. „Daher freuen wir uns hier über die Verlängerung um drei Monate“, sagt Kimmerle.

In der Land- und Forstwirtschaft ist seiner Erfahrung nach allein die Menge der Flurnummern eine Herausforderung. „Da kommen schon mal 100 unterschiedliche Flurnummern zusammen.“ Zudem ist die Nutzung der Grundstücke bei der Grundsteuererklärung anzugeben. „Wichtig ist hier die Abgrenzung zwischen dem privat genutzten Teil der Hofstelle und der Landwirtschaft.“

Ähnlich komplex sind die Verhältnisse bei Familienunternehmen, wenn der Betrieb über mehrere Generationen erweitert wurde. „Gehört das Unternehmensgrundstück der Firma, einer oder mehreren Personen sind hier zum Teil problematisch. Auch die Berechnung der Nutzflächen sind hier echte Herausforderungen“, sagt der Steuerberater Kimmerle.



Was passiert wenn man die Frist versäumt?

Einen weiteren Aufschub soll es wohl nicht geben. Wird die neue Frist versäumt, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Finanzämter können in diesem Fall zunächst mit einem Erinnerungsschreiben eine neue Frist zur Abgabe setzen, Pflicht ist dies aber nicht.

Ein Zwangsgeld wird zunächst angedroht und eine weitere Frist zur Einreichung der Erklärung gesetzt. Verstreicht die Frist, ohne dass die Erklärung abgegeben wurde, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Beim ersten Versäumnis beträgt das Zwangsgeld zwischen 25 und 250 Euro. Ein einzelnes Zwangsgeld darf  25.000 Euro nicht übersteigen.

Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Münchener CEPRES launcht Predictive Intelligence, um Privatmarktanlegern zu helfen komplexe Situation zu meistern Bonus der Krankenkasse: Sonderausgabenabzug bleibt erhalten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.10.2022 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2016007
Anzahl Zeichen: 2925

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 5898-266

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 262 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z