Zahnersatz: Was ist ein Stiftzahn?
ID: 2016886
Verfügt ein Zahn nichtüber genügend gesunde, harte Zahnsubstanz, um ihn mit einer herkömmlichen Krone zu erhalten, kann ein Stiftzahn ihn retten.
Frau Schneider hat starke Zahnschmerzen. Der Besuch bei ihrem Zahnarzt deckt auf: An einem Schneidezahn hat sich unter der Krone erneut Karies gebildet. Die Bakterien haben den Zahn so stark zerstört, dass der Zahnstumpf nicht mehr genügend Höhe aufweist, um eine Krone darauf zu verankern. Ein Stiftzahn kann den Zahn jedoch retten.
Stift, Aufbau und Krone – das ist eine Stiftkrone
Ein Stift hilft also, dass auf stark zerstörten Zähnen Zahnersatz verankert werden kann. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt setzt bei der Behandlung einen Stift z.B. aus Metall, Keramik oder Glasfaser in den Wurzelkanal der natürlichen Zahnwurzel ein. Auf dem Stift befestigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den eigentlichen Zahnersatz, meist eine Krone. Die Stiftkrone besteht aus zwei Teilen: dem Stift mit einem Aufbau sowie der Krone. Diese werden nacheinander eingesetzt. Das ermöglicht es, die Krone auszutauschen, ohne dabei auch den Stift entfernen zu müssen.
Voraussetzung für die Versorgung mit einem Stiftzahn ist, dass die natürliche Zahnwurzel noch vorhanden ist und die Zahnwurzel den beschädigten Zahn ausreichend im Kieferknochen verankert. Falls der Zahn mehrere Wurzelkanäle besitzt, muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt bei der Behandlung entscheiden, in welchem Kanal der Stift eingebracht werden soll oder ob in Ausnahmefällen mehrere Stifte notwendig sind.
Wurzelbehandlung – hilft, den Zahn zu erhalten
Meistens sind die Zähne, die einen Stift bekommen sollen, so zerstört, dass bereits eine Wurzelkanalbehandlung notwendig wurde. Zwingend erforderlich zum Einbringen des Stifts ist eine intakte Wurzelfüllung. Weiterhin sollen Zahnwurzeln ausreichend von Knochen umgeben sein, möglichst gerade verlaufen und einen großen Durchmesser aufweisen. Damit die Stiftkrone möglichst lange hält, muss auch die Zahnwurzel langfristig stabil bleiben. Sie darf weder brechen, noch sich entzünden oder sich im Kieferknochen lockern. Eine gute Mundhygiene verlängert – wie für alle Zähne – die Lebensdauer einer Stiftkrone.
Ist die Zahnwurzel bereits vor der Versorgung mit einem Stiftzahn entzündet, kann eine erneute Wurzelkanalbehandlung in der Zahnarztpraxis dazu beitragen, den Zahn möglichst lange zu erhalten. Bei dieser Behandlung säubert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Wurzelkanal und schließt ihn anschließend bakteriendicht ab. Dies soll eine erneute Entzündung verhindern. „Der Aufwand lohnt sich aber in vielen Fällen. Denn nichts ist so gut wie das Original. Das heißt, nichts geht über eigene Zähne“, veranschaulicht Dr. Tobias Graf, Oberarzt an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Stiftzahn oder Implantat – wo ist der Unterschied?
Während ein Stiftzahn in der natürlichen Zahnwurzel verankert ist, fehlt die Zahnwurzel bei einem Implantat. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt setzt das Implantat als künstliche Zahnwurzel mit einer Operation direkt in den Kieferknochen ein. Ebenso wie bei einer Stiftkrone, wird der Zahnersatz auf dem Implantat befestigt. Implantat-getragener Zahnersatz kann theoretisch jeden Zahn im Kiefer ersetzen. Denn der Knochen geht mit den Implantaten eine Verbindung ein, sodass sie fest im Knochen verwachsen sind. So sind sie sehr stabil und langlebig.
Im Vergleich zu Implantaten ist die Versorgung mit einer Stiftkrone meist kostengünstiger. Ein Stift ist häufig mit weniger Aufwand verbunden. Denn es ist keine Operation und Einheilung notwendig. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt befestigt den Stift bei der Behandlung in der natürlichen Zahnwurzel. So ist er direkt belastbar. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen einen festen Zuschuss im Rahmen der Regelversorgung. Darüberhinausgehende Kosten muss die Patientin oder der Patient selbst tragen.
Fazit: Stiftzahn oder Implantat? Diese Entscheidung sollte Frau Schneider nach einer ausführlichen Beratung gemeinsam mit ihrem Zahnarzt treffen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 25.10.2022 - 12:20 Uhr
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