Sanierungsmaßnahmen: Unternehmen müssen auf kostengünstigere Alternative hinweisen
ID: 2017871

(PresseBox) - Sanierungen gehören für Bauunternehmen zum Tagesgeschäft. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen sie Kunden über die günstigsten Lösungen umfassend informieren und beraten. Ansonsten haften sie auf Schadensersatz, so die Richter.
Abwasserleitung wurde aufwendig saniert
Nach dem Bruch einer 28 Meter langen Abwasserleitung wandte sich ein Immobilieneigentümer an Haustechnik-Unternehmen. Dies teilte ihm mit, dass die gesamte Leitung ausgetauscht werden müsse. Der Unternehmer machte das und stellte dem Kunden 26.000 Euro in Rechnung. Das Problem: Es gab eine wesentlich günstigere Sanierungsmethode, das „Inliner-Verfahren“, worauf das Haustechnik-Unternehmen den Immobilieneigentümer allerdings nicht hingewiesen hatte. Als der Immobilieneigentümer davon erfuhr, rechnete er hinsichtlich des noch offenen Werklohns in Höhe von 12.000 Euro mit einem Schadensersatz in gleicher Höhe auf. Der Fall endete vor dem Oberlandesgericht (OLG) (Urteil vom 07.06.2022, Az.: 9 U 163/2).
Das Urteil: Das beauftragte Unternehmen hätte eine Alternative bieten müssen
Die Richter stellten sich auf die Seite des Immobilieneigentümers. Das Haustechnik-Unternehmen hatte seine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt, weil es nicht auf das Inliner-Verfahren hingewiesen hatte. Der Immobilieneigentümer war technischer Laie. Vermutlich hätte er sonst das wesentlich kostengünstigere Verfahren beauftragt.
Das Inliner-Verfahren wäre nach Überzeugung des Gerichts gemäß § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) auch geeignet gewesen, die Leitung dauerhaft in Stand zu setzen. Damit war der Austausch der ganzen Leitung aus technischer Sicht nicht erforderlich, weshalb die Mehrkosten vom Werklohnanspruch des Unternehmens abzuziehen waren.
Das sollten Sie beachten
Das Urteil des OLG Karlsruhe zeigt deutlich, dass Unternehmen ihre Kunden ordnungsgemäß beraten müssen. „Ist eine Sanierungsmaßnahme letztlich nicht erforderlich, weil es eine günstigere und ebenso erfolgsversprechende Methode gibt, sollten Bauunternehmen dies ihren Kunden genauso sagen“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Ronert in München. Andernfalls droht Schadensersatz – und zwar in Höhe der Differenz zwischen der kostengünstigeren und der tatsächlich ausgeführten Leistung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 28.10.2022 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2017871
Anzahl Zeichen: 2490
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-266
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 170 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sanierungsmaßnahmen: Unternehmen müssen auf kostengünstigere Alternative hinweisen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
TRATON GROUP mit robuster Entwicklung und starkem dritten Quartal in herausforderndem Umfeld ...
Auftragseingang von Januar bis September aufgrund restriktiver Auftragsannahme mit rund 256.200 Fahrzeugen 5 % unter Vergleichszeitraum 2021 Absatz der TRATON GROUP in den ersten neun Monaten 2022 mit rund 217.100 Fahrzeugen 11 % über Vorjahr Umsatz um knapp ein Drittel auf 28,5 Mrd € gesteigert
Tennant Minerals: IP-Daten führen zielgenau zu weiterem, hochgradigen Kupfer auf Bluebird ...
Tenannt Minerals (ASX: TMS; FRA: UH7A) ist der Spur seiner neuesten IP-Messungen gefolgt und schreibt prompt das nächste Erfolgskapitel auf der hochgradigen Kupfer-Gold-Entdeckung Bluebird im Northern Territory von Australien! Besonders die jüngste Bohrung BBDD0018 hat die Erwartungen übertroffen
Knappe Kiste… ...
. JETZT SILBER-AKTIEN INS DEPOT! Denn, dass der Silberpreis viel zu niedrig ist, da sind sich viele Experten einig! VIZSLA SILVER - die nächsten hochgradigen Funde! Sagenhaftes Bohrprogramm liefert massiven Newsflow! Sehr geehrte Leserinnen und Leser, nach einigen schwierigen Monaten sehen immer me
XTB kann Ergebnis im dritten Quartal mehr als verdoppeln ...
Nachsteuergewinn steigt auf 49,4 Mio. Euro nach 22,8 Mio. Euro im gleichen Vorjahreszeitraum Neukundengewinnung stabilisiert sich auf hohem Niveau Volatilität an den Märkten lässt Zahl der aktiven Kunden auf ein neues Rekordhoch von 224.000 steigen Der Online-Broker XTB hat das dritte Qu




