Gaskunden aufgepasst: Heizanlagencheck ist Pflicht

Gaskunden aufgepasst: Heizanlagencheck ist Pflicht

ID: 2020442

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 09.11.2022

Seit dem 1. Oktober 2022 sind alle Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Firmengebäuden verpflichtet, eine Heizungsüberprüfung vornehmen zu lassen, sofern diese mit Gas betrieben wird. In Deutschland betrifft dies weit über 10 Millionen Heizungsanlagen. Diese Überprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Gegebenenfalls muss die Heizungsanlage dann optimiert werden.



(firmenpresse) - Grundlage für diese Pflicht ist die ‚Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen’ (EnSimiMaV), welche das Bundeskabinett Ende August auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verabschiedet hat.

Die Überprüfungen sollen von entsprechendem Fachpersonal wie Heizungsbauer, Energieberater und Schornsteinfeger durchgeführt werden. Laut Verordnung müssen folgende Aspekte geprüft werden:

•Sind die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert?

•Ist die Heizung hydraulisch abzugleichen?

•Werden effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt?

•Sollten Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden?

Ausnahme von dieser Pflicht gelten nur für Heizungsanlagen, bei denen eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Um Kosten zu sparen, wird empfohlen, die Prüfung im Rahmen der regulären Heizungswartung durchführen zu lassen.


Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: info@stoeben.de


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Datum: 10.11.2022 - 10:44 Uhr
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