Gaskunden aufgepasst: Heizanlagencheck ist Pflicht
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 09.11.2022
Seit dem 1. Oktober 2022 sind alle Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Firmengebäuden verpflichtet, eine Heizungsüberprüfung vornehmen zu lassen, sofern diese mit Gas betrieben wird. In Deutschland betrifft dies weit über 10 Millionen Heizungsanlagen. Diese Überprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Gegebenenfalls muss die Heizungsanlage dann optimiert werden.
Die Überprüfungen sollen von entsprechendem Fachpersonal wie Heizungsbauer, Energieberater und Schornsteinfeger durchgeführt werden. Laut Verordnung müssen folgende Aspekte geprüft werden:
•Sind die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert?
•Ist die Heizung hydraulisch abzugleichen?
•Werden effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt?
•Sollten Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden?
Ausnahme von dieser Pflicht gelten nur für Heizungsanlagen, bei denen eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Um Kosten zu sparen, wird empfohlen, die Prüfung im Rahmen der regulären Heizungswartung durchführen zu lassen.
Ansprechpartner:
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