Antibiotika richtig anwenden
Wann wirken Penicillin und Co - und wann nicht?
Antibiotika-Einnahme: Milch und Grapefruit meiden (Bildquelle:©pxhere)(firmenpresse) - Stuttgart - Antibiotika sind hochwirksame Arzneimittel, die bei schwerwiegenden bakteriellen Erkrankungen eingesetzt werden und so Leben retten können. Vor der Entdeckung des Penicillins waren Lungenentzündung, Typhus oder Tuberkulose Erkrankungen, an denen viele Menschen gestorben sind. Heute können diese Erkrankungen gut behandelt werden, wenn Penicillin und Co. richtig angewendet werden. Darauf weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hin.
Antibiotische Arzneimittel werden bei Krankheiten eingesetzt, die durch Bakterien ausgelöst werden. "Bei allen Virus-Erkrankungen sind Antibiotika fehl am Platz. Die Durchfallerkrankung beim Noro-Virus oder auch ein grippaler Infekt sind für eine Behandlung mit Antibiotika nicht geeignet. Antibiotika sind keine Allzweckwaffe. Sie müssen zielgerichtet vom Arzt verordnet und angewendet werden", erklärt Friederike Habighorst-Klemm als Patientenbeauftragte des Landesapothekerverbandes.
Gerade Antibiotika müssen nach genauen Anweisungen eingenommen werden und dürfen nicht abgesetzt werden, wenn die Krankheitssymptome sich scheinbar verbessert haben. "Hier muss man unbedingt mit dem Arzt sprechen und darf die Tabletten nicht einfach weglassen. Antibiotika werden in der Regel für eine gewisse Einnahmedauer verordnet, die auch eingehalten werden muss." Am besten lassen sich Patienten die Einnahmedauer und das Einnahmeschema auf der Packung vermerken. Ein Antibiotikum, das dreimal täglich verordnet ist, sollte jeweils im Abstand von etwa acht Stunden eingenommen werden. "Zweimal täglich bedeutet, dass zwischen der ersten und zweiten Einnahme rund 12 Stunden liegen sollen", führt Apothekerin Habighorst-Klemm weiter aus. Nur wenn der Wirkstoff dauerhaft in etwa gleicher Konzentration im Körper vorhanden sei, könnten die krankmachenden Bakterien wirkungsvoll bekämpft werden. Wer ein Antibiotikum einnimmt, sollte es mit reichlich Leitungswasser einnehmen. Tee, Kaffee oder Milch und auch Fruchtsäfte wie Grapefruit- oder Pomelosaft sind nicht geeignet, da sie die Wirkung abschwächen können. Friederike Habighorst-Klemm: "Obwohl Antibiotika eigentlich gut vertragen werden, reagieren manche Menschen mit Durchfall auf die Einnahme. Das hat damit zu tun, dass der Wirkstoff nicht nur die krankmachenden Bakterien bekämpft, sondern auch die guten Bakterien der Darmflora angreifen kann. In dem Fall kann es helfen, mit einem probiotischen Mittel gegenzusteuern."
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. setzt sich für die unabhängige Beratung von Patienten, Gesundheitsprävention und die sichere Abgabe von Arzneimitteln ein. In Baden-Württemberg gibt es rund 2.400 öffentliche Apotheken. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder. Um das Wohl der Patienten kümmern sich im Land neben den approbierten Apothekerinnen und Apothekern auch rund 15.000 Fachangestellte, überwiegend Frauen, in Voll- oder Teilzeit. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015.
Weitere Informationen unter www.apotheker.de
Jetzt Fan werden: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. auf www.facebook.de
Landesapothekerverband Baden-Württemberg
Frank Eickmann
Hölderlinstr. 12
70174 Stuttgart
presse(at)apotheker.de
0711/22334-77
http://www.apotheker.de
Datum: 14.11.2022 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2020966
Anzahl Zeichen: 2565
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Eickmann
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711/22334-77
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 189 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Antibiotika richtig anwenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landesapothekerverband Baden-Württemberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




