Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig
ID: 202312
Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die zur Tatzeit 42 Jahre alte Angeklagte am 8. Mai 2008 von ihrem Ehemann und zog mit ihren beiden Kindern, die zur Tatzeit 4 und 5 Jahre alt waren, zunächst zu ihrer Mutter nach Esslingen. Später bewohnte sie eine Doppelhaushälfte in Schorndorf-Miedelsbach. Im Zuge der Trennung kam es zwischen der Angeklagten und ihrem Ehemann zu heftigen Streitigkeiten wegen des Umgangs- und Sorgerechts. Die Angeklagte, die völlig auf ihre Kinder fixiert war, wollte unter allen Umständen einen Umgang des Vaters mit seinen Kindern verhindern, weil sie befürchtete, die Zuneigung der Kinder zu verlieren. Zu diesem Zweck hielt sie zunächst ihren und den Aufenthaltsort der Kinder geheim, sie beantragte das alleinige Sorgerecht für sich und erstattete gegen ihren Ehemann Strafanzeige, in der sie wahrheitswidrig behauptete, dass er ihre gemeinsame Tochter sexuell missbraucht hätte. Im gerichtlichen Umgangsstreitverfahren wurde vom Amtsgericht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Erziehungseignung der Angeklagten in Zweifel zog und die Möglichkeit eines späteren Aufenthaltswechsels der Kinder in den Raum stellte. Die Angeklagte schloss daraufhin mit ihrem Ehemann einen Vergleich, wonach dieser die Kinder ab dem 25. April 2009 jedes zweite Wochenende zu sich nehmen sollte. Nach dem ersten unbegleiteten Besuchswochenende am 25./26. April 2009 und vor dem nächsten geplanten am 9. Mai 2009, spätestens jedoch am 8. Mai 2009 ? mithin genau ein Jahr nach der Trennung von ihrem Ehemann ?, entschloss sich die Angeklagte, zuerst ihre Kinder und dann sich selbst zu töten. In Umsetzung ihres Tatplanes ließ sie ein Bad ein, sie entkleidete sich und die Kinder und setzte sich mit diesen in die Badewanne. Dort drückte sie gleichzeitig die Köpfe ihrer beiden Kinder, die sich eines Angriffes auf ihr Leben seitens ihrer Mutter nicht versahen, solange unter Wasser, bis sie tot waren. Anschließend versuchte sie, sich mit Messerstichen selbst zu töten, was ihr jedoch nicht gelang.
Das Landgericht hat die Tat der Angeklagten als Heimtückemord bewertet und diese für voll schuldfähig erachtet. Der Einlassung der Angeklagten, die in der Hauptverhandlung behauptet hat, sie habe vor der Tat die Stimme ihres verstorbenen Vaters gehört, der sie mit den Worten "Kommt zu mir; hier habt ihr Ruhe und Frieden" gelockt habe, ist das Landgericht nicht gefolgt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten, mit der sie eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Mai 2010 ? 1 StR 103/10
Landgericht Stuttgart ? Urteil vom 22. September 2009 ? 1 Ks 112 Js 38834/09
Karlsruhe, den 20. Mai 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.05.2010 - 21:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 202312
Anzahl Zeichen: 3411
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Still und heimlich: Das Ergebnis der Erpressung des BdV soll Gesetz werden ...
Anlaesslich der abschliessenden Lesung des Aenderungsgesetzes zur Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versoehnung" am heutigen Abend erklaert der Vizepraesident des Deutschen Bundestages sowie der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Thierse: Die SPD-Fraktion st
DJIR-SARAI: Thailand droht der gesellschaftliche Zerfall ...
BERLIN. Zur aktuellen Situation in Thailand erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Bijan DJIR-SARAI: In Thailand müssen beide Konfliktparteien jetzt den Willen zu ernsthaften Verhandlungen und Kompromissbereitschaft zeigen. Zu dem ist es wichtig, dass die südostasiatischen Nachbarländer verst
RA Horrion: Richtige Restwertermittlung bei Totalschaden - Verkehrsrecht Dresden. ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Der Geschädigte darf regelmäßig auf die Richtigkeit der Restwertermittlung in dem von ihm eingeholten Gutachten vertrauen. Allerdings müssen darin zumindest 3 Restwertkaufangeboten konkret benannt sein (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VI ZR 318/08). Sachv
GRÜNE: Kochs misslungener Versuch, alte Spezis zu verteidigen ...
Der heutige Auftritt von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zeigt nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie groß die Not in der CDU-geführten Landesregierung sein muss. "Der Ministerpräsident, der in den vergangenen Wochen und Monaten bei fast allen hessischen




