Auch schon Post bekommen? - GewAbfV
ID: 2024294
Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3 GewAbfV

(firmenpresse) - Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Haben Sie auch schon Post bekommen und wurden aufgefordert, Ihre nach § 3 Abs. 3 GewAbfV erstellte Dokumentation der zuständigen Behörde vorzulegen?
Sie fragen sich: "Gewerbeabfallverordnung - Dokumentation?". Die Fragezeichen in Ihren Augen zeigen, dass Sie nicht wissen, was die Behörde von Ihnen will. Sie haben sich bislang noch gar nicht mit der Gewerbeabfallverordnung auseinandergesetzt. Warum nicht?
Die novellierte Gewerbeabfallverordnung trat am 1. August 2017 in Kraft. Die neuen Anforderungen betreffen sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallentsorger.
Geregelt wird der Umgang mit bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie mit "gewerblichen Siedlungsabfällen" ("hausmüllähnliche Gewerbeabfälle"), worunter die meisten gewerblichen Abfälle fallen, mit Ausnahme von Produktions-spezifischen Abfällen (Schlämme, diverse gefährliche Abfälle etc.).
Abfallerzeuger und -besitzer haben gewerbliche Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Kartonagen (PPK), Glas, Kunststoffe, Textilien, Metalle, Holz, Bioabfälle …) jeweils getrennt zu sammeln. Die getrennt gesammelten Siedlungsabfälle sind anschließend vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen.
Wenn Sie jetzt wissen wollen, was Sie machen müssen, was Sie wie dokumentieren müssen, sprechen Sie mich gerne an.
Wenn Sie es selbst erst einmal versuchen wollen, schauen Sie bitte auch in die "Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Ich wünsche Ihnen von Herzen erhellende Erkenntnisse.
Es grüßt Sie auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
-----------------------------------------------------------------------------
Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Dr. Hartmut Frenzel
Freiberufler
Dr. Frenzel ist ein Berater, der wachstumsorientierten Unternehmen hilft, sich in der komplizierten Welt der Unternehmerpflichten und Betreiberpflichten zurechtzufinden.
Von Arbeitsschutz bis Umweltschutz, Dr. Frenzel hat die Fragen seiner Kunden stets im Griff.
- Technische Erfahrung, gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis - Stärken entfesseln
- Wissen, was wichtig wird - 4 Tage Weiterbildung pro Monat
- Trockene Themen - pragmatische Lösungen bringen Sicherheit
Fuhlrottstr. 15, 42119 Wuppertal
Datum: 28.11.2022 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2024294
Anzahl Zeichen: 2487
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hartmut Frenzel
Stadt:
Wuppertal
Telefon: 01602912140
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 246 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch schon Post bekommen? - GewAbfV"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).