Hundehaftpflichtversicherung: die Tarife der Helvetia-PetCare bei der IAK GmbH

Hundehaftpflichtversicherung: die Tarife der Helvetia-PetCare bei der IAK GmbH

ID: 202457

Es gibt viele Tarife im Bereich der Hundehaftpflichtversicherung. Zu den Anbietern gehört auch die Helvetia, die bereits optimale Pakete zur Hundekrankenversicherung anbietet



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(firmenpresse) - Die Hundehaftpflichtversicherung ist für den Halter von Hunden eine unverzichtbare Absicherung, wenn es um den Schutz bei Schadensersatzansprüchen geht. Denn der Hundehalter haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für jeden Schaden, der durch den Vierbeiner verursacht wird in voller Höhe.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Die Tarife der Helvetia-PetCare werden seit der Einführung auf dem Markt von der IAK GmbH, einem der größten deutschen Internet-Versicherungsmakler angeboten. Auch eine Hundehaftpflichtversicherung ist Bestandteil des Tarifpaketes der Helvetia-PetCare. Der Hundehalter kann dabei zwischen zwei Versicherungssummen wählen:

-3 Mio. Euro Versicherungssumme für einen Jahresbeitrag von 64,45 Euro oder
-10 Mio. Euro Versicherungssumme für einen Jahresbeitrag von 77,35 Euro.

Damit sind sowohl Personen- als auch Sachschäden abgesichert. Nach den Bedingungen der Hundehaftpflichtversicherung gehören Vermögensschäden ebenfalls zum Versicherungsumfang. Bei letzteren fällt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent an, mindestens 50 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro. Die Kombination mit der Hundekrankenversicherung der Helvetia-PetCare ist Vorraussetzung. Pro Schadensfall im Bereich Haftpflicht wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, bei einem Auslandsaufenthalt bis zu maximal einem Jahr. Welpen in Obhut der versicherten Hündin werden bis zu sechs Monaten mitversichert. Auch die Mietsachschäden gehören zum Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung, ebenso Schäden für den gewollten oder ungewollten Deckungsakt.

Die Bedeutung der Hundehaftpflichtversicherung ist nicht zu unterschätzen. In manchen Bundesländern ist der Nachweis einer Versicherung für den Vierbeiner Pflicht. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung sollte jeder Hundehalter sich zumindest moralisch verpflichtet fühlen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn ein Hund kann ohne weiteres und jederzeit einen Schaden verursachen, der sowohl z. B. das Opfer eines Bisses als auch den Halter vor große Kosten stellt. Ohne die Hundehaftpflichtversicherung kann dieses für beide Seiten zu einem erheblichen wirtschaftlichen Problem führen.



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