Fiskus zahlt Betriebsausflug auf den Weihnachtsmarkt

Fiskus zahlt Betriebsausflug auf den Weihnachtsmarkt

ID: 2024768
Mit den Kolleg:innen auf den Christkindlmarkt gehen (Bildquelle: paul prescott/stock.adobe.com)Mit den Kolleg:innen auf den Christkindlmarkt gehen (Bildquelle: paul prescott/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - In den vergangenen Jahren gab es eine große Flaute. Viele betriebliche Weihnachtsfeiern und insbesondere die Besuche von Christkindlmärkten mussten pandemiebedingt ausfallen. Umso mehr freuen sich viele Angestellte in diesem Jahr darauf, endlich wieder mit ihren Kollegen ausgelassen feiern zu können und gemeinsam Weihnachtsstimmung zu inhalieren, den Duft von Glühwein, Bratwürsten, Maroni und allerlei Süßem vor Augen. Untermalt von festlichen Klängen, die durch das Stimmengewirr zwischen den Buden durchdringen. Da kommt es gut an, wenn Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden auf einen Besuch eines Christkindl- oder Weihnachtsmarktes einladen, zumal sie dem Fiskus hinterher die Rechnung überlassen können.



Betriebsausgaben sind komplett absetzbar



Unterstützt die Firma solche Gaumenfreuden und genehmigt einen Ausflug auf den Weihnachtsmarkt, zählen alle Ausgaben des Vorgesetzten für sich und sein Team zu den Betriebsausgaben. Für jeden Mitarbeitenden können bis zu 110 Euro ausgegeben werden. Da ist vielleicht sogar das eine oder andere handwerkliche Weihnachtspräsent drin. Führungskräften werden die Auslagen gegen Vorlage der Quittungen von der Buchhaltung der Firma normalerweise vollständig erstattet. Und das Unternehmen kann alle Kosten in vollem Umfang steuerlich ansetzen. Wenn man für die Kosten des Vergnügens nicht selbst aufkommen muss, macht das Feiern mit den Kollegen außerhalb der Büroräume und Betriebshallen gleich dreimal so viel Spaß. Auch für die Stimmung im Team und den Zusammenhalt in der Firma ist ein solcher Ausflug viel wert.



Werbungskosten mindern die Steuerlast



Sofern das Unternehmen nicht hinter der Idee steht, die Mitarbeitenden auf den Weihnachtsmarkt einzuladen, gibt es noch eine andere Möglichkeit, kostengünstig einen Christkindlmarkt im Kollegenkreis zu besuchen und ein wenig zu schlemmen. Gibt die Führungskraft nämlich ihren Mitarbeitenden in der Abteilung etwas aus, kann sie das bei ihrer persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Denn die Ausgaben für Bratwurstsemmeln, Punsch, glasierte Äpfel und Schaumwaffeln sind eindeutig beruflich veranlasst. So kann die Chefin bzw. der Chef zumindest ihre bzw. seine Steuerlast entsprechend dem persönlichen Steuersatz reduzieren und hatte hoffentlich Spaß dabei.





Allerdings stellt das Finanzamt bei beiden Varianten ein paar Anforderungen, damit der Abzug genehmigt wird. Es fordert eine Liste mit den Namen aller Teilnehmer, dem Ort der Bewirtung, das Bewirtungsdatum und die Nennung des Anlasses. Hier genügt z.B. das Stichwort abteilungsinterne Weihnachtsfeier oder Teambuilding-Maßnahme. Der Liste sind alle Rechnungen von Ess- und Getränkeständen beizulegen.



www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 503147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Etxeko Ibiza gewinnt ersten Michelin Stern Mutti holt zweimal Silber beim
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.11.2022 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2024768
Anzahl Zeichen: 2965

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 202 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fiskus zahlt Betriebsausflug auf den Weihnachtsmarkt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick ...

Der Freistaat Bayern hat in einer Pressemitteilung vom 5. September bekannt gegeben, dass er die Steuersoftware ELSTER zu einer App-Version als vorausgefüllte Steuererklärung für Bund und Länder weiterentwickeln möchte. Der bundesweite Einsatz k ...

Studierende sollten an Steuererklärung denken ...

Das Wintersemester an den Universitäten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorität haben. Aber wenn Studierende wüssten, ...

So wird Technik zum Steuerspar-Booster ...

Im digitalen Zeitalter gehören Laptop, Monitor und eine stabile Internetverbindung zur Grundausstattung im Homeoffice. Ein Laptop mit allem, was dazu gehört, stellt für viele Haushalte eine große Ausgabe dar. Die Kosten können jedoch durch die M ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z