Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung unbedingt mit Nachversicherungsoptionen mit abschließen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Lebensumstände können sich ändern: man heiratet, bekommt Kinder, baut ein Haus oder sucht einen ande-ren Job mit mehr Gehalt. Darauf muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung mit höheren Versicherungssummen angepasst werden können, am besten ohne erneute Gesundheitsprü-fung. Denn diese kann einem einen Strich durch die Rechnung machen. Deshalb sind vertragliche Nachver-sicherungsoptionen wichtig. Und die Ausgestaltung dieser Nachversicherungsoptionen müssen unbedingt vor Vertragsabschluss geprüft werden. „Um Nachversicherungsoptionen ziehen zu können, muss ein vertrag-lich vereinbartes Ereignis eintreten, das zur Nachversicherung berechtigt. Dabei muss man sich sputen, da-mit diese nicht entfällt. Eine genaue Betrachtung der Versicherungsbedingungen ist hierbei sehr zu empfeh-len“, so Vorstand Jürgen Buck der GVI.
Viele Versicherer verweigern den Abschluss eines Neuvertrages oder bei einer Nachversicherung, wenn ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Deshalb sollte auch schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, wenn es um die Gesundheit noch am besten steht. Zu beachten ist außerdem, dass Nachversicherungsoptionen nur bis zu einem bestimmten Alter möglich sind. Auch die Höhe der Nachversicherung ist zumeist begrenzt.
Weitere Tipps und Infos zum „Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung“ stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 08.12.2022 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2026265
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Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.12.2022
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