„Über die Dokumentation der reinen Mehrarbeit-Zeit hinaus ist auch deren Nutzwert zu protokollier

„Über die Dokumentation der reinen Mehrarbeit-Zeit hinaus ist auch deren Nutzwert zu protokollieren“

ID: 2026725

Bundesarbeitsgericht konkretisiert September-Urteil zur Arbeitszeiterfassung




(firmenpresse) - Als „Win-Win-Situation für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber“ interpretiert Franz J. Kühle, Experte für Personalmanagement, die aktuellen Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes zum Grundsatzurteil, das die Erfassung von Arbeitszeit neu regelt. „Eine Datei am PC oder einfache App können ausreichen, um das simple quantitative Volumen der Arbeit abzubilden. Doch für Arbeitgeber ist es sinnvoll, auch die qualitative Bewertung dieser Mehrarbeit vorzunehmen“, sagt Kühle.

Durch die obligatorische Arbeitszeiterfassung werden Überstunden nicht nur neu und verbindlich registriert, wenn sie angefallen sind. Der Gesetzgeber sieht auch vor, diese neue Mehrarbeit in Arbeitsverträgen zu berücksichtigen. Kühle: „Wir gehen weiter als das Gesetz - zu Gunsten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So können wir dank unserer Software im Vertrieb nicht nur Überstunden abbilden, sondern auch die Inhalte und Ziele der Arbeit. Wenn wir sie auch qualitativ bewerten, können beide Seiten genauer einschätzen, wozu Überstunden nützlich und damit erforderlich waren“. Das „Vertrauensprinzip“ dürfe, so Kühle, keineswegs abgelöst werden. „Wir sollten es ergänzen und vom Kopf auf die Füße, also auf eine berechenbare Basis stellen. Wir plädieren für eine faire Transparenz der Arbeitszeit – die kooperativ ist und Arbeitgebern und Arbeitnehmern nutzt.“

Mit einem Grundsatzurteil hatte das Bundesarbeitsgericht Mitte September die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen und zwar über die bisherigen Auflagen zur Erfassung im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze hinaus. Jetzt führte das BAG genauer aus, dass der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet ist, ein System anzubieten. Er muss auch faktisch die geleistete Zusatz-Arbeitszeit erfassen. Dazu reiche, so das BAG, zwar die konventionelle Papierform aus. Doch Kühle sieht hier die Chance, das „System aufzubohren und zeitökonomisch einzusetzen“.



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Datum: 13.12.2022 - 10:02 Uhr
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