Grundsteuererklärung: Bis Januar 2023 haben Immobilienbesitzer noch Zeit!
ID: 2027622
Bodenrichtwerte.org unterstützt Grundstückbesitzer beim Ermitteln der nötigen Zahlen.
Die aktuelle Grundsteuerberechnung ist nicht mehr zeitgemäß
Bislang wurden Grundsteuern anhand von drei Größen kalkuliert: der Steuermesszahl, dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde sowie dem sogenannten Einheitswert. Doch eben dieser Einheitswert wurde letztmalig 1935 für die neuen und 1964 für die alten Bundesländer festgelegt. So sah das Bundesverfassungsgericht die korrekten Einstufungen moderner Gebäude oder sanierungsbedürftiger Altbauten nicht mehr als gewährleistet an. Und erklärte daher 2018 die geltende Grundsteuerberechnung in einem aufsehenerregenden Urteil für verfassungswidrig.
Das Resultat: Ab 2025 gilt statt des Einheitswertes der Grundsteuerwert beziehungsweise der Grundsteueräquivalenzbetrag. Bis dahin gilt es diesen für jedes einzelne Grundstück neu zu kalkulieren. Ursprünglich sollten Betroffene ihrem Finanzamt die erforderlichen Zahlen bis zum 31. Oktober 2022 mitgeteilt haben. Doch die Ermittlung der Bodenrichtwerte erwies sich als kompliziert. Und so verlängerte man die Abgabefrist der Formulare um drei Monate.
Bodenrichtwerte.org unterstützt Grundstückbesitzer beim Ermitteln der nötigen Zahlen
Noch im Jahr der Urteilsverkündung gegründet, verfolgt das privatwirtschaftliche Onlineportal ein Ziel: Bodenrichtwerte für 36 Millionen Grundstückseigentümer transparent aufzubereiten. Was der Staat nicht schafft, hat sich das dynamische Team von Bodenrichtwerte.org auf die Fahne geschrieben. Mit Erfolg: Durch die schlichte Eingabe von Postleitzahl oder Ortsnamen können Betroffene erforderliche Kennzahlen für ihre Grundsteuererklärung kostenlos abrufen. Bislang blieb ihnen keine Alternative, als diese gebührenpflichtig beim regionalen Gutachterausschuss oder ihrem zuständigen Bauamt zu erfragen.
Daten zu allen Städten plus Ausfüllhilfe für das Grundsteuerformular - was will man mehr?
11.000 Städte und Gemeinden gibt es in Deutschland. Für sie alle hat Bodenrichtwerte.org innerhalb der vergangenen viereinhalb Jahre Daten zusammengetragen. Aus unzähligen Quellen wurden Informationen zu Standorten analysiert und transparent aufbereitet. Noch befindet sich die Webseite in der öffentlichen Erprobung. Doch schon jetzt profitieren Grundstückseigentümer - und dies gleich in doppelter Hinsicht. Denn neben dem kostenlosen Abruf der Bodenrichtwerte 2022 gibt die Webseite auch eine Ausfüllhilfe. Dank ihr geht die Grundsteuererklärung viel leichter von der Hand. So kann der 31. Januar 2023 getrost kommen!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
optimieren.com stellt auf den Webseiten bodenrichtwerte.org und bodenrichtwerte.de regionale Informationen zur Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken in Deutschland zur Verfügung.
optimieren.com
J. Stanetzki
Sonnentauweg 4
30855 Langenhagen
presse(at)optimieren.com
01520 275 1520
bodenrichtwerte.org
Datum: 20.12.2022 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2027622
Anzahl Zeichen: 3550
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: J. Stanetzki
Stadt:
Langenhagen
Telefon: -
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 445 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundsteuererklärung: Bis Januar 2023 haben Immobilienbesitzer noch Zeit!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
optimieren.com (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).