Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

ID: 2027712

Welche Versicherung hilft im Schadenfall



Bei Eis und Schnee müssen Bürgersteige geräumt werden. Foto: HUK-COBURG (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Bei Eis und Schnee müssen Bürgersteige geräumt werden. Foto: HUK-COBURG (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - "Endlich Schnee", freuen sich die einen. "Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln", murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG.



Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.



Räum- und Streupflicht

Wann und wie oft Schnee schieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlaumachen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.



Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.





Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen.



Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit weit über zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2021 von über 8 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit mehr als 13 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2021 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



PresseKontakt / Agentur:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
karin.benning(at)huk-coburg.de
09561-96-22604
www.huk.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Renault Trucks: OPTIFLEET mit neuen Modulen«Health» und «Safety» MPU Iserlohn
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.12.2022 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2027712
Anzahl Zeichen: 2931

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kerstin Schmutzler
Stadt:

Coburg


Telefon: 09561-96-22609

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 470 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit ...

Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon vorbei. Zigtausende Kinder und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Klar ist, der Verkehr erfordert volle Aufmerksamkeit. Das spiegelt sich seit Jahren in den Zahlen des Statistischen ...

Urlaub mit dem Wohnmobil - Freiheit pur ...

Urlaub mit dem Wohnmobil liegt voll im Trend: Mittlerweile sind laut Kraftfahrtbundesamt eine Million Deutsche mit dem Wohnmobil unterwegs. Vorbei sind allerdings die Zeiten, in denen Urlauber einfach dem Zufall eine Chance gaben. Eine gute Planung h ...

Alle Meldungen von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z