Zusatzbeitrag 2023: Drei Viertel aller Krankenkassen erhöhen
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Der Jahreswechsel bringt für viele Millionen Menschen eine weitere Teuerung: Insgesamt 55 Krankenkassen erhöhen mit Wirkung zum Januar 2023 den Zusatzbeitrag. 16 Kassen bleiben stabil, zwei senken.
Krankenkasseninfo.de(firmenpresse) - Die erwartete Beitragswelle bei den Krankenkassen ist eingetreten. Gesetzlich Versicherte zahlen nun bis zu 19,99 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen allein für ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer müssen durch den steigenden Beitrag bis zu 209 Euro mehr im Jahr an ihre Krankenkasse abführen, Selbstständige bis zu 418 Euro. Weil parallel auch die Arbeitslosenversicherung teurer wird, rutscht die Gesamtsumme aller Sozialbeiträge mehrheitlich auf über 40 Prozent.
Zehn von elf AOK erhöhen
Betroffen sind mit Ausnahme des Bundeslandes Bremen alle AOK-Versicherten, aber auch die beitragzahlenden Versicherten der DAK Gesundheit, der hkk, IKK Classic oder der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). Stabil hingegen bleiben große Ersatzkassen wie die TK, Barmer oder HEK, aber auch die Knappschaft oder die IKK gesund plus.
Unter den Betriebskrankenkassen gibt es ebenfalls viele Erhöhungen, aber auch stabil bleibende Sätze sowie zwei mal sogar eine Beitragssenkung: Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules sowie die in 11 Bundesländern aktive SKD BKK starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag als 2022.
Die günstigsten und die teuersten Krankenkassen
Als ausgesprochen günstig können nun alle Krankenkassen gelten, deren Zusatzbeitrag zumindest noch unter der Marke von einem Prozent liegt. Hierzu zählen die drei bundesweit geöffneten Kassen BKK firmus, die BKK Gildemeister Seidensticker sowie die hkk. Zu den teuersten Kassen mit einem Zusatzbeitrag von 1,8 % oder mehr gehören hingegen die AOK NordWest, AOK AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Nordost, die BKK VBU sowie die BKK exklusiv.
Keine Information per Post
Weil die Bundesregierung die Informationspflicht der Krankenkassen vorübergehend aussetzte, erhalten die Mitglieder in diesem Jahr keine schriftliche Mitteilung über den neuen Beitragssatz. Nicht wenige Arbeitnehmer dürften daher überrascht sein, wenn sie die erste Lohnabrechnung des neuen Jahres erhalten.
Jürgen Kunze, Geschäftsführer der krankenkassennetz.de GmbH:
"Die gute Nachricht ist, dass es immer noch günstige Alternativen gibt und dass alle Betroffenen das Recht haben zu wechseln. Wir empfehlen den Versicherten, sich diesmal aktiv über die neuen Beitragssätze zu informieren - entweder in der Tagespresse, im Internet oder direkt bei den Krankenkassen"
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Datum: 30.12.2022 - 13:30 Uhr
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