FSB Shake: Tool zur Bauabzugsteuer (§ 48b EStG)

FSB Shake: Tool zur Bauabzugsteuer (§ 48b EStG)

ID: 2028414

Die Prüfung von Freistellungsbescheinigungen (FSB) nach§48b EStG mit dem FSB Shake auf Gültigkeit sorgt für Sicherheit und spart Verwaltungskosten.



Ergebnisliste FSB Shake (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Ergebnisliste FSB Shake (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Mit der Überarbeitung des BMF Schreibens zur Bauabzugsteuer hat die Gültigkeitsprüfung der Freistellungsbescheinigung wieder an Bedeutung gewonnen. Mit dem FSB Shake kann diese Aufgabe sehr effizient durchgeführt werden.

Insbesondere bei der automatisierten Sammelprüfung ergeben sich hierbei einige praktische Probleme. Der EIBE-Dienst ist nicht besonders fehlertolerant und so muss z.B. die Steuernummer exakt in dem bundeslandspezifischen Format angegeben werden. Eine abweichende Angabe der Steuernummer führt zu der Fehlermeldung "Kein Datensatz gespeichert". Weiterhin muss das Bundesland, in dem das zuständige Finanzamt sitzt, mit einem Bundesland-Code angegeben werden. Dies führt in der Praxis zu einem hohen manuellen Aufwand. Sollte kein Bundesland angegeben sein, versucht der FSB Shake aus der Postleitzahl beziehungsweise dem Ort des Leistungserbringers das Bundesland abzuleiten und führt den Check mit den ermittelten Daten durch.

Sowohl die automatische Formatierung der Steuernummer als auch die abgeleitete Bundeslandnummer sorgen bei der Prüfung der FSB nach § 48b EStG für eine hohe Trefferquote und damit für eine hohe Qualität der Prüfergebnisse. Zusätzlich zu den bereits erwähnten automatischen Korrekturen, greift der FSB Shake mit seinem Lernalgorithmus auf ein stetig wachsendes Archiv gültiger Freistellungsbescheinigungen zurück. Wenn einmal ein korrektes Ergebnis gefunden wurde, erinnert sich der FSB Shake daran und liefert selbst dann ein Ergebnis, wenn weder das Bundesland noch die PLZ oder der Ort korrekt angeben sind. Das führt zu einer noch höheren Trefferquote.



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Datum: 02.01.2023 - 18:45 Uhr
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