Sachsen-Anhalt: Neue Auftragswerteverordnung
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In Sachsen-Anhalt ist zum 02. Januar 2023 die neue Auftragswerteverordnung in Kraft getreten.

(PresseBox) - In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 2. Januar 2023 die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 16. Dezember 2022.
Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von
Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie
Übergangsregelungen für Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) bis zum Inkrafttreten der UVgO.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Quelle:
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
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Datum: 27.01.2023 - 11:41 Uhr
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