Update für die schrillen Lebensretter

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ID: 2031474

DEKRA: 2023 steht der Austausch vieler Rauchwarnmelder an



(PresseBox) - In vielen Wohnungen in Deutschland müssen im Jahr 2023 die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Der Grund: Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist in einigen Bundesländern vor rund zehn Jahren in Kraft getreten.  Häufig werden Rauchwarnmelder verwendet, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssen, weil die Elektronik in den Geräten den Rauch eines entstehenden Brandes nicht mehr ausreichend schnell und zuverlässig erkennen kann, beobachten DEKRA Experten. Das gilt auch für Geräte, deren Batterie ausgetauscht werden kann.

„Rauchwarnmelder ist ein Thema, das alle betrifft“, betont DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung.“ Im Schlaf ist die Fähigkeit verringert, Rauch oder Feuer zu bemerken. Daher ist die Gefahr groß, im Schlaf von Rauchgas vergiftet zu werden. In Deutschland kommen jährlich mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben. Zwei von drei werden im Schlaf überrascht.

Vom Austausch in erster Linie betroffen sind Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern ist die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 ausgelaufen. Für den Austausch der Rauchwarnmelder nach Ablauf der Lebensdauer sind in allen Bundesländern die Eigentümer verantwortlich.  „Wir empfehlen Eigentümern und Eigentümerinnen selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen und Häuser, sich frühzeitig um den Austausch zu kümmern“, sagt DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Die Technik der Geräte wurde in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt“, erläutert Inderthal. „Geräte der neuesten Generation mit dem ‚Q-Label‘ neigen kaum noch zu Fehlalarmen und erkennen Störungen selbständig. Durch die fest eingebaute Batterie funktionieren sie zehn Jahre lang sehr zuverlässig.“



Welche Räume mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Rettungswege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen. In Berlin und Brandenburg ist ein Warngerät auch im Wohnzimmer und in anderen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben, in anderen Bundesländern wird dies empfohlen. Weitere Informationen und Kontakte: www.rauchmelder-lebensretter.de     

Seit fast 100 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2022 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich fast 3,7 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 30.9.2022) sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere und nachhaltige Welt. DEKRA gehört schon heute mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigen Unternehmen im Ranking.

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Datum: 27.01.2023 - 13:48 Uhr
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