Start-up-Finanzierung: Ampel-Koalition will 30 Milliarden Euro für Gründer mobilisieren

Start-up-Finanzierung: Ampel-Koalition will 30 Milliarden Euro für Gründer mobilisieren

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(PresseBox) - Die Bundesregierung plant ein Zukunftsfinanzierungsgesetz. Es enthält Regelungen zur Modernisierung des Kapitalmarkts, Erleichterungen zu dessen Zugang sowie weitere Maßnahmen, um die Bedingungen für Start-ups zu verbessern. Die Details dazu kennt Thomas Schinhärl, Rechtsanwalt bei Ecovis in Regensburg.

Start-ups sind die Weltmarktführer von morgen. Mit ihren Innovationen treiben sie das Wachstum voran. Um dieses Potenzial zu heben, will die Bundesregierung Gründer verstärkt fördern. Das Kabinett hat deshalb eine erste umfassende Start-up-Strategie beschlossen. Die Umsetzung ist in der aktuellen Wahlperiode im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geplant.

Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern

Die Maßnahmen setzen vor allem bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen und einem erleichterten Zugang zum Kapitalmarkt an. Dazu will die Koalition das Kapitalmarktrecht ändern und den Zugang zur Börse erleichtern. So will sie etwa das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf eine Million absenken. Außerdem sind Korrekturen im Finanzmarktrecht sowie Anpassungen des Gesellschaftsrechts und der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups geplant. Berlin will zusammen mit privaten Investoren 30 Milliarden Euro bis 2030 für junge Unternehmen mobilisieren. Dabei wird auch ein noch von der Großen Koalition initiierter Fonds mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro genutzt, dessen Gelder noch nicht ausgegeben sind.

Ziel ist es, die Zahl der „Einhörner“, das sind Unternehmen mit einer Marktbewertung von mindestens einer Milliarde Dollar, bis 2030 von heute 25 auf 50 zu verdoppeln.

Mitarbeiterbeteiligung verbessern

Berlin will auch die Bedingungen für die Mitarbeiterbeteiligung verbessern und die betriebliche Mitbestimmung in Start-ups ausweiten. Dadurch sollen sie künftig attraktivere Gehaltspakete anbieten können und so attraktiver für Fachkräfte sein. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, das Einkommenssteuerrecht gegebenenfalls anzupassen.



Gründungsbedingungen erleichtern

Um Gründungen zu erleichtern, will die Bundesregierung die Digitalisierung vorantreiben. Gedacht ist unter anderem an Online-Verfahren zur raschen und unbürokratischen Gründung von Unternehmen und notarielle Online-Verfahren zur Gründung von Unternehmen.

Spitzentechnologie fördern

Mit dem Deep Tech & Climate Fonds will die Ampel-Koalition Unternehmen mit innovativen Technologien und dem Potenzial, in die Weltspitze aufrücken zu können, fördern. Dabei zielt die Bundesregierung zusätzlich auf die besonders effiziente Verwendung von Ressourcen sowie auf die Einhaltung spezieller Umwelt- und sozialer Standards ab.

Frauenförderung

Um die Start-up-Szene diverser zu machen, will die Bundesregierung Frauen, Migranten und weiteren Gruppen, die im Wagniskapitalmarkt unterrepräsentiert sind, einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Die Förderlinie „EXIST Women“ soll speziell Gründerinnen ansprechen. Besondere Maßnahmen sind auch für den ländlichen Raum geplant.

Potenzial der Hochschulen nutzen

Viele Neugründungen erfolgen aus den Hochschulen heraus. Doch dieses Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft. Die Bundesregierung will Ausgründungen erleichtern und Gründungswilligen mehr Unterstützung gewähren.

Internationale Einbettung

Die Maßnahmen sind auch in einen internationalen Kontext eingebettet. Für Projekte mit einem klaren Mehrwert für den Start-up-Standort Deutschland und Europa wollen Deutschland und Frankreich jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Start-ups in Europa sollen unabhängiger von Investoren aus den USA oder aus Asien sein. In den Genuss solcher Maßnahmen sollen auch Unternehmen kommen, die schon mehrere Finanzierungsrunden hinter sich haben, aber einen weiteren Schub brauchen, um in eine neue Größenordnung zu wachsen.

Vieles ist zu wenig konkret

„Der Ansatz ist gut, doch viele der Ankündigungen sind zu vage und zu unspezifisch, etwa im Hinblick auf Fachkräftemangel oder Mitarbeiterbeteiligung“, findet Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl in Regensburg. „Es braucht da in vielen Punkten dringend Konkretisierungen“, fügt er hinzu.

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Datum: 01.02.2023 - 11:17 Uhr
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