V+ Fonds Anleger erhalten Klage
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München, 14.02.2023. Zahlreiche Anleger verschiedener V+ Fonds mit Ratenzahlungsbeteiligungen haben kürzlich vom Gericht Klagen zugestellt bekommen. Auch weiteren Anlegern droht ein Klageverfahren. Betroffene Anleger sollten nun schnell handeln.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche V+ Anleger vertritt und sich seit dem Jahr 2016 mit den V+ Fonds intensiv befasst, rät allen betroffenen V+ Anlegern mit Ratenzahlungsbeteiligungen nun schnell zu handeln. So sollten Anleger, die bereits eine Klage erhalten haben, keinesfalls untätig bleiben. Denn dies würde dazu führen, dass der Anleger allein auf Grund seiner Untätigkeit verurteilt werden würde. Aus Sicht der CLLB Rechtsanwälte bestehen für die Anleger begründete Ansatzpunkte, sich gegen die Klage zu verteidigen. Dabei ist es aber wichtig, Fristen einzuhalten. Sofern bereits ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen sein sollte, ist ebenfalls unverzügliches Handeln erforderlich, um dessen Rechtskraft zu verhindern.
Auch V+ Anlegern mit offenen Ratenzahlungsverpflichtungen, die bislang noch keine Klage erhalten haben, rät CLLB Rechtsanwälte sich möglichst umgehend von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen. „Eventuell kann in diesem Fall die Angelegenheit noch vor Erhalt einer etwaigen Klage außergerichtlich geregelt werden, was das Kostenrisiko deutlich minimiert“, so die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
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Datum: 16.02.2023 - 09:00 Uhr
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Freigabedatum: 16.02.2023
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