Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine

Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine

ID: 2036231

(PresseBox) - Vereine können künftig ihre Mitgliederversammlungen komplett virtuell oder hybrid, also als Präsenzveranstaltung mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, abhalten. Das regelt das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“. Dieses hat der Bundesrat am 9. Februar 2023 beschlossen. Die datenschutzrechtlichen Details kennt Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock.

Großer Vorteil: Vereine müssen ihre Satzung nicht ändern, wenn sie ihre Mitgliederversammlung digital abhalten wollen. Denn die Regelung zur Mitgliederversammlung wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu eingefügt. Die datenschutz- und IT-sicherheitsrechtlichen Vorgaben für Videokonferenzen müssen sie aber weiterhin einhalten.

Was Vereine bei der Einberufung der Versammlung beachten müssen

Vereine können Versammlungen einberufen und dabei vorsehen, dass Mitglieder elektronisch teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte, also etwa abstimmen, ausüben können.

Die Mitglieder können bestimmen, dass künftige Versammlungen virtuell einberufen werden dürfen.

Vereine, die eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, müssen dabei angeben, wie die Mitglieder ihre Rechte, also etwa Abstimmungen, ausüben können.

Welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen es gibt

Wenn ein Mitglied eines politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Vereins zu einer Mitgliederversammlung elektronisch eingeladen ist und elektronisch teilnehmen soll, ist der jeweilige Verein aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich für die Nutzung der Kommunikationsdaten. Das ist in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt und bezieht sich insbesondere auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zudem gilt,

dass Vereine ausschließlich Daten von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Organisation verarbeiten dürfen oder von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt mit der Organisation haben, und



dass Vereine die personenbezogenen Daten nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen nach außen offenlegen.

Diese letzte Anforderung untersagt allerdings, dass Unternehmen oder Vereine Kommunikationsdienstleister, beispielsweise Zoom, nutzen.

Worauf Vereine beim Datenschutz achten müssen

Damit Vereine die Vorgaben der EU-DSGVO und des BGB einhalten, müssen sie zahlreiche technische und organisatorische Anforderungen erfüllen. Das gilt besonders dann, wenn es sich bei den Kommunikationsdienstleistern – wie etwa bei Zoom – um Unternehmen aus Drittländern handelt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich schon häufig mit den Anforderungen aus der Nutzung von Videokonferenzsystemen auseinandergesetzt und eine Checkliste zusammengestellt.

Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

Vereine müssen eine Zustimmung ihrer Mitglieder einholen, dass sie deren Daten für eine Kommunikationssoftware nutzen wollen.

Erfolgt die Zustimmung elektronisch, benötigt der Verein eine schlüssige Dokumentation.

Achtung bei Videokonferenzen: wenn möglich Aufzeichnung durch Teilnehmer technisch unterbinden.

Alle Beteiligten frühzeitig über die technischen Anforderungen und Bedingungen in Kenntnis setzen.

„Die Erweiterung des BGB in Sachen Vereinsrecht ist auch deshalb sinnvoll, weil die vorgeschlagene Regelung nicht nur für Mitgliederversammlungen von Vereinen, sondern auch für Sitzungen von mehrköpfigen Vereinsvorständen und Stiftungsvorständen entsprechend anzuwenden ist“, erklärt Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock, „virtuelle Versammlungen ersparen sicherlich viele Reisekosten und Mietausgaben – erhöhen aber auch die potenziellen Missbrauchsrisiken und erfordern eine gründliche technische und rechtliche Vorbereitung.“

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  TFT Familienkonzept mit Ka-Ro CoM-Evaboard Wie gut ist die externe Cybersicherheitslage Ihres Unternehmens?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.03.2023 - 07:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2036231
Anzahl Zeichen: 4319

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jana Klimesch
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 5898-2673

Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 440 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Dashcoin-Minernetzwerk Die Zukunft des digitalen Banking ...
Dashcoin ist ein modernes und sicheres Mining-Netzwerk, das durch ständige Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit und Funktionalität sehr beliebt ist. Es verfügt über einen leistungsstarken ASIC-Algorithmus, der sicherstellt, dass Transaktionen nicht manipuliert werden können. Es ist auch d

TFT Familienkonzept mit Ka-Ro CoM-Evaboard ...
Mit den TFTs aus dem neuen GLYN Familienkonzept können Entwickler ihre HMI-Entwicklung bequem und sofort beginnen. Die Displays sind verfügbar in den Größen 3.5‘‘, 4.3‘‘, 5.0‘‘ und 7.0‘‘. Dank des erweiterten Temperaturbereichs von -30 bis 80 °C sind sie auch in extremen Umgebun

ThinPrint ermöglicht VPN-freies, optimiertes Drucken jetzt auch für Private Clouds auf Azure ...
ThinPrint, führender Anbieter von Druckmanagement-Lösungen, hat mit dem Cloud Print Server on Azure einen cloud-optimierten Druckserver auf den Markt gebracht, der schnelles und zuverlässiges Drucken in der Private Cloud, z. B. von Remote Desktops, ermöglicht. Für Administratoren bietet das Man

Aagon klärt auf: So lassen sich Cyberrisken reduzieren ...
Soest, 1. März 2023. Endlich wieder "live und in Farbe" präsentiert sich die Veranstaltung secIT vom 14. bis 16. März im Congress Center in Hannover. Auf dem alljährlich im März stattfindenden Sicherheits-Event, der 2018 vom Heise Verlag ins Leben gerufen wurde, präsentieren rund 100


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z