Arbeitszeiterfassung: Keine Rückkehr zur Stechuhr

Arbeitszeiterfassung: Keine Rückkehr zur Stechuhr

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(PresseBox) - Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 eine weitreichende Entscheidung getroffen: Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter exakt aufzeichnen. Details, wie das genau auszusehen hat, stehen noch aus. Wahrscheinlich kommt eine gesetzliche Regelung.

Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 verunsichert derzeit viele Betriebe. Denn sie müssen demnach die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und dokumentieren. Wie das zu geschehen hat, ist bis jetzt unklar. „Es gibt da noch viele offene Fragen“, sagt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ecovis in München. „Klar ist nur, dass die Arbeitszeit verlässlich und objektiv zu erfassen ist. Und zwar schon jetzt.“

Gesetzliche Regelung in Aussicht

Ansonsten liegt vieles im Nebel. Das Bundesarbeitsministerium will erst einmal die Entscheidungsgründe „eingehend prüfen“. „Es läuft auf eine gesetzliche Regelung hinaus“, sagt Ecovis-Expertin Weber. Die Bundesregierung wäre eigentlich schon seit Mai 2019 verpflichtet gewesen, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in nationales Recht umzusetzen, hat das aber nicht getan.

Nach Ansicht Webers müssen Unternehmen jetzt jedoch nicht in Panik verfallen. Sie rät Mandanten, die Aufzeichnungspflicht etwa in Form von Excel-Tabellen an die Mitarbeiter zu delegieren und die Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

Da es keine Formvorschriften gibt, könnten kleinere Betriebe die Aufzeichnungen sogar handschriftlich vornehmen. Und sie beruhigt: „Kontrollen oder gar Bußgelder durch die Gewerbeaufsichtsämter sind derzeit mehr als unwahrscheinlich.“

Flexible Arbeitszeitmodelle sind wohl weiterhin möglich

Auch künftig drohe nicht die Rückkehr zur Stechuhr, glauben Experten. Sie rechnen damit, dass der Gesetzgeber die Vorschriften flexibel und praxisnah umsetzt. Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle sind vermutlich auch in Zukunft möglich, so die fast einhellige Auffassung. Denn dass diese Regelungen, die auch im Interesse der Arbeitnehmer seien, wegfielen, das wolle niemand. Außerdem dürfte die künftige Aufzeichnungspflicht, je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten, unterschiedlich ausfallen. Aber bis es genauere Regelungen gibt, dauert es wohl noch eine Weile.



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Datum: 02.03.2023 - 07:27 Uhr
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