Landgericht Augsburg: Nürnberger Betriebsschließungs-Versicherung zahlt 60.000,00 Euro an Restaurantinhaber
Die Nürnberger Versicherung hat in einem vor dem Landgericht Augsburg geschlossenen Vergleich einem Versicherungsnehmer einen Betrag i.H.v. 60.000 Euro für die coronabedingte Betriebsschließung dessen Restaurants bezahlt.
Die Nürnberger Versicherung hat in einem vor dem Landgericht Augsburg geschlossenen Vergleich einem Versicherungsnehmer einen Betrag i.H.v. 60.000 Euro für die coronabedingte Betriebsschließung dessen Restaurants bezahlt.
Unsere Mandantschaft, Inhaber eines Restaurants, war in den Jahren 2020 und 2021 wie viele andere auch von den coronabedingte Betriebsschließungen des Restaurants betroffen. Sie hatte allerdings eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Nürnberger Versicherung, sodass sie dort Leistungen geltend machte.
Leistungsteilverweigerung der Nürnberger Versicherung
Die Nürnberger Versicherung leistete daraufhin zwar einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme, erklärte sich aber insbesondere für die zweite Betriebsschließung nicht mehr zuständig und drohte ihrem Versicherungsnehmer sogar mit einer Rückforderung des geleisteten Betrages. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsteilverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Klage gegen die Nürnberger Versicherung
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Augsburg eingeleitet. Die Nürnberger Versicherung blieb zwar bei ihrer Ansicht, konnte damit aber nicht das Gericht überzeugen.
Vergleich mit der Nürnberger Versicherung
Denn das Gericht unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung i.H.v. weiteren 60.000,00 Euro vorsah. Beide Parteien nahmen dieses Angebot an, sodass das Verfahren ein gutes halbes Jahr nach Klageeinreichung auch schon wieder beendet war.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Dies zeigt, dass auch nach der grundsätzlich anspruchsabweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch weiterhin die Durchsetzung der Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen erfolgreich sein kann, wenn diese entsprechend fundiert begründet werden“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*
Kontakt: https://lp-rechtsanwaelte.com/kontakt.html
* Sprechtage nach Vereinbarung
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*
Kontakt: https://lp-rechtsanwaelte.com/kontakt.html
* Sprechtage nach Vereinbarung
Datum: 16.03.2023 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2038575
Anzahl Zeichen: 2648
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 439 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht Augsburg: Nürnberger Betriebsschließungs-Versicherung zahlt 60.000,00 Euro an Restaurantinhaber"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2018 als CAD-Konstrukteur tätig. Nachdem er im Jahr 2018 aufgrund eines Dauerschwindels und diverser Schmerzerkrankungen dauerhaft arbeitsunfähig erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte
Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt fünfstelligen Vergleichsbetrag an Versicherungsnehmer wegen Berufsunfähigkeit ...
Der Versicherungsnehmer verletzte sich im Jahr 2023 an der rechten Hand schwer und konnte seine Finger trotz langer Heilmaßnahmen kaum mehr belasten. Entsprechend dankbar war er, dass er über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte und stellte dort einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrent
Zahlung von Allianz Lebensversicherungs-AG an Versicherungsnehmerin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit ...
Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr 2021 an einem Bandscheibenvorfall. Trotz umfassender Behandlung besserte sich ihr Zustand nicht, vielmehr litt sie weiterhin an Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Entsprechend dankbar war sie, dass sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ver
Weitere Mitteilungen von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Gothaer Lebensversicherung zahlt außergerichtlich Berufsunfähigkeitsrente ...
Eine Versicherungsnehmerin beabsichtigte, Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Gothaer Lebensversicherung zu beantragen. Dem Antrag lag eine psychische Erkrankung zugrunde, die dazu führte, dass die Versicherungsnehmerin ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte. Antragstell
RheinLand Unfallversicherung zahlt 30.000 Euro nach Fingeramputation ...
Die RheinLand Unfallversicherung zahlt einem Versicherungsnehmer nach dessen Fingeramputation einen Betrag i.H.v. € 30.000,00, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte. Unser Mandant hatte mit der RheinLand Versicherungs-AG eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Der Mandant v
Landgericht Berlin: VHV Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Rotatorenmanschettenruptur ...
Die versicherte Person stürzte im Jahr 2020 und erlitt hierbei eine Rotatorenmanschettenruptur. Sie stellte daraufhin bei der VHV Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die VHV verweigerte aber das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der vorgeb
Landgericht München I: LV 1871 leistet wegen Berufsunfähigkeit ...
Die LV 1871 hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Unternehmensberaterin einen Vergleich geschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Unsere Mandantin, von Beruf Unternehmensberaterin, er




