Weg mit dem Schrottauto: Schenkung schriftlich regeln
R+V-Infocenter: Hohe Strafen bei illegaler Entsorgung
(Bildquelle: Pixabay)(firmenpresse) - Wiesbaden, 17. März 2023. Was tun mit einem schrottreifen Auto? Oft werden die Fahrzeuge zum Ausschlachten verschenkt. Doch wenn sie danach am Straßenrand landen, haften unter Umständen die ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb zu einer schriftlichen Vereinbarung - oder zu professioneller Verwertung.
Jedes Jahr werden rund drei Millionen Autos in Deutschland endgültig abgemeldet. Rund 500.000 von ihnen sind Altfahrzeuge - also Abfall. Das Problem: Diese Wagen enthalten auch Motoröl, Bremsflüssigkeit und andere umweltgefährdende Schadstoffe. "Wer sein Auto verschenkt, muss deshalb sicherstellen, dass es später nicht einfach am Straßenrand abgestellt wird", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. "Sonst droht eine Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung - selbst wenn der Wagen vor dem Verschenken ordnungsgemäß abgemeldet wurde."
Grund dafür: Es haftet immer der letzte Halter oder die letzte Halterin. Und die Strafen für illegale Abfallentsorgung sind hoch. Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ist möglich - und im Extremfall sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer sein schrottreifes Auto verschenken möchte, sollte die Entsorgung deshalb schriftlich regeln: "Nur so besteht kein Haftungsrisiko", sagt R+V-Experte Kretschmer. Er rät zudem, einen Passus mit in die Vereinbarung aufzunehmen, der die Gewährleistung für den Zustand des Fahrzeugs und dessen Rücknahme ausschließt.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann sich vom Beschenkten auch unterschreiben lassen, dass ein Wechsel stattgefunden hat. Am besten kopiert man auch den Ausweis des oder der Beschenkten.
- Wichtig ist, den Schrottwagen vor dem Verschenken bei der Zulassungsstelle abzumelden. Dazu sollten Halterin oder Halter die schriftliche Vereinbarung mit den Beschenkten, die abgeschraubten Kennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.
- Eine Alternative zum Verschenken ist der Abschluss eines Kaufvertrags zu einem symbolischen Preis, beispielsweise einem Euro. Dafür können Vordrucke aus dem Internet verwendet werden. Wichtig ist, dass Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Auf der sicheren Seite ist, wer das Auto einem zertifizierten Verwertungsbetrieb überlässt oder es bei einem Vertragshändler abgibt. Die Hersteller sind verpflichtet, vollständige Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 17.03.2023 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06 11 / 533 - 46 56
Kategorie:
Auto & Verkehr
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