KFZ-Gutachten nach einem Unfall

KFZ-Gutachten nach einem Unfall

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Nach einem Autounfall beurteilt in den meisten Fällen ein KFZ-Gutachter das Auto, um die Schadenshöhe einzuschätzen. Das Gutachten enthält unter anderem den Wert des Fahrzeugs, die entstandenen Schäden und die zu erwartenden Reparaturkosten. Dementsprechend hilft das Dokument der eigenen oder der Kfz-Versicherung des Unfallgegners dabei einzuschätzen, ob sich die Reparatur lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Außerdem ist das Kfz-Gutachten bei einem eventuellen Gerichtsprozess ein wertvolles Beweismittel, das dabei helfen kann, die eigenen Forderungen durchzusetzen.

Wann ist nach einem Unfall ein Gutachten nötig?
Ein ausführliches Gutachten ist laut den Experten von KFZ-Begutachtung24 aus Berlin nicht nach jedem Unfall erforderlich. Handelt es sich lediglich um Bagatellschäden wie etwa kleine Kratzer, verlangen die Versicherungen oft kein Gutachten durch einen Sachverständigen. In der Regel liegt die sogenannte Bagatellgrenze bei 750 Euro.
Problematisch hierbei ist jedoch, dass in vielen Fällen Laien nicht beurteilen können, welche Schadenshöhe vorliegt. Es kann beispielsweise durch kleine Parkrempler, die auf den ersten Blick nur einen minimalen Schaden verursacht haben, zu größeren versteckten Schäden gekommen sein. Gerichte (z. B. AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11, BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 365/03, AG Leer, Az. 073 C 318/12) mussten sich deshalb bereits mehrfach damit beschäftigten, ob auch bei einem vermeintlich kleinen Unfall ein KFZ-Gutachten auf Kosten der Versicherung eingeholt werden darf. Im Zweifelsfall ist es zu empfehlen, einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt einzuholen. Wenn anschließend klar ist, dass kein Bagatellschaden vorliegt, kann ein KFZ-Gutachter beauftragt werden, der den entstandenen Schaden genau beziffert.

Diese Punkte werden in einem KFZ-Gutachten festgehalten
Ein KFZ-Gutachten ist ein detailliertes, mehrseitiges Dokument, das eine Reihe von Punkten umfasst:

· Liste aller Schäden am Fahrzeug, also sowohl bereits vorhandene Schäden als auch Schäden, die durch den Unfall neu hinzugekommen sind.
· Liste der notwendigen Reparaturen inkl. Einschätzung der Reparaturdauer
· Einschätzung der Wertminderung am Fahrzeug durch den Unfall
· Kostenkalkulation der nötigen Reparaturen und Berechnung des Wiederbeschaffungswert
· Bewertung des Unfallschadens inkl. Aussage darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

Wer beauftragt nach einem Unfall der KFZ-Gutachter?
Die Beauftragung eines Gutachters hängt davon ab, ob ein Unfall aufgrund von Fremd- oder Eigenverschulden passiert ist und ob der beschädigte Wagen eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung hat. Im Falle eines Unfalls durch Fremdverschulden beauftragt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Sachverständigen für den Geschädigten. Allerdings hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Es ist immer empfehlenswert, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten, da Versicherer oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern haben, die im Zweifel zugunsten der Versicherung entscheiden können.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall, Schäden durch höhere Gewalt (wie Wetterereignisse) oder Vandalismus ist eine Kaskoversicherung erforderlich, um überhaupt eine Regulierung durch die Versicherung zu erreichen. Diese beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Ein eigener, unabhängiger Gutachter kann in diesem Fall ebenfalls engagiert werden, jedoch ist dessen Honorar nicht von der Versicherung abgedeckt. Im Falle von Unterschieden in den Gutachten wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet.

Wer muss das KFZ-Gutachten bezahlen?
In Deutschland wird es nach einem Unfall regelmäßig darüber gestritten, wer die Kosten für den Kfz-Sachverständigen übernehmen muss. Es existieren deshalb bereits zahlreiche Urteile, die diese Frage klären. Wer das Gutachten bezahlen muss, hängt hauptsächlich von der Schuldfrage ab:

· Hat der Geschädigte keine Mitschuld, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die kompletten Kosten für das Gutachten übernehmen.
· Hat der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil der Gutachterkosten übernehmen.
·        Kommt es durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter) oder Eigenverschulden zu Schäden am Auto, entscheidet die eigene Kaskoversicherung darüber, ob ein Gutachten erforderlich ist. Sie muss in diesem Fall auch die Kosten übernehmen.
· Wird eigenmächtig ein Gutachter beauftragt, ohne dass die Versicherung dies fordert, müssen die Kosten vom Auftraggeber selbst getragen werden.

Einen geeigneten KFZ-Gutachter finden
In den meisten Regionen helfen anerkannte Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS bei der Suche nach einem guten KFZ-Gutachter. Außerdem haben Sachverständigenvereinigungen wie die Schaden-Schnell-Hilfe (SSH), Industrie- und Handelskammern und der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) Listen mit renommierten Gutachtern. Vor der Beauftragung eines KFZ-Gutachtens sollte man das Prüf-Zertifikat begutachten, um zu überprüfen, ob der Gutachter über entsprechende Fachkenntnisse und eine Ausbildung verfügt.Wie das Fachmagazin techadvices.de mit Tipps zu E-Mobilität berichtet, sind Autos mit Elektro- und Hybridantrieb noch ein Sonderfall. Gutachten für diese Fahrzeuge dürfen nur von Kfz-Sachverständigen mit einer besonderen Fachqualifikation erstellt werden, weil die Autos Hochvoltkomponenten enthalten, die potenziell lebensgefährlich sind. Außerdem ist bei vielen Modellen eine Differenzierung der Besitzverhältnisse nötig, weil etwa der Akku oft nur gemietet ist.

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Datum: 23.03.2023 - 16:00 Uhr
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