Das IT-Service-Net und die Deutsche Datenschutzhilfe e.V. unterstützen den Handel

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ID: 2040638

Eine neue Studie vom Februar 2023 hat ergeben, dass 84% aller Videoüberwachungen im Einzelhandel nicht DSGVO - konform sind, dies stellt eine Gefahr für den Betreiber dar.



Bild: Pixabay stickies-2771786__340Bild: Pixabay stickies-2771786__340

(firmenpresse) - Die Beweislast für die Rechtsmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt bei dem Betreiber der Videoüberwachung. Videoüberwachungen in öffentlich zugänglichen Räumen, wie Einzelhandel, Supermärkte, Baumärkte, Gewerbebetriebe, Gastronomie, Tankstellen, Tiefgaragen und Parkhäuser müssen den Europäischen Leitlinien für Videoüberwachung entsprechen. Ist das nicht der Fall kann theoretisch jeder Besucher gegen eine nicht DSGVO – konforme Videoüberwachung klagen und Schmerzensgeld verlangen.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Es reicht schon wenn sich ein Besucher oder ein Mitarbeiter sich bei der Landes-Datenschutzbehörde beschwert. Der Zweck der Videoüberwachung muss für jede einzelne Kamera genau begründet werden und die Besucher, die „Betroffenen“ müssen über einen Informationsaushang genau über die Zwecke informiert werden. Vorabkontrolle mit Dokumentation, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgenabschätzung, AVV-Dienstleistervereinbarung und TOM (Technisch organisatorische Maßnahmen müssen im Zweifelsfall nachgewiesen werden können.

Auch große Unternehmen sind sich der Gefahr einer illegalen Videoüberwachung nicht unbedingt bewusst. Eine neue Studie vom Februar 2023 hat ergeben, dass 84% aller Videoüberwachungen im Einzelhandel nicht DSGVO - konform sind.

Die DSGVO ist ein unbekanntes Terrain für die allermeisten Einzelhändler, sie wissen deshalb nicht, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge! Und Sie müssten die Datenschutzstudien neben Ihrem Tagesgeschäft erledigen. Sie müssten viel Zeit investieren und Artikel der DSGVO studieren und auch die Videotechnik verstehen.

Wenn der Anwender sich diese aufwändige Arbeit ersparen will, übernehmen die technisch und DSGVO versierten Datenschutzhelfer von IT-Service-Net, die ganze Datenschutz-Arbeit zum Festpreis beginnend mit einer Video-Datenschutz-Analyse. Eine Checklist für befindet sich auf der Homepage der Datenschutzhilfe https://deutsche-datenschutzhilfe.de/



Die von der Deutsche Datenschutzhilfe geschulten Techniker kommen vor Ort und arbeiten eine Checkliste ab und informieren, wie eine Videoüberwachung DSGVO-konform gemacht werden kann.

Das IT-Service-Net ist ein bundesweiter IT-Serviceprovider, der auch bei kleinen- und mittleren Unternehmen Datenschutz durch TOM (technisch-organisatorische Maßnahmen garantiert und gleichzeitig Schutz vor Hackern durch sichere technische Einstellungen realisiert.

Aufgrund der wachsenden Brisanz des Themas verstärkt das Netz seine Reihen. Interessierte werden informiert und ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der kleinen- und mittleren Unternehmen zu leisten. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sind IT- Erfahrung. Eine interessante Aufgabe für IT-Selbstständige, mehr Info auf der Homepage des IT-Service-Net.

Schappach/Gomes/DieterichBild: Pixabay stickies-2771786__340
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Um das Netz auszubauen und unsere IT-Aufträge abzuarbeiten sind IT-Gründer, Freelancer, IT-Quereinsteiger und IT-Spezialisten herzlich willkommen https://www.it-service-net.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Schappach
Datum: 30.03.2023 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Uli Schappach
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Kategorie:

Technik & Elektronik


Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.03.2023

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