Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen: Das Ministerium klärt auf

Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen: Das Ministerium klärt auf

ID: 2041000

(PresseBox) - Die Ampel-Koalition hat für bestimmte Umsätze von Photovoltaikanlagen einen Nullsteuersatz eingeführt. In der Praxis warf dessen Anwendung viele Fragen auf. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium einen Großteil in seinem Schreiben vom 27. Februar 2023 beantwortet. Steuerberater Stefan Wirth von Ecovis in Wismar kennt die Details.

Zum 1. Januar 2023 wurde im Umsatzsteuergesetz (Paragraph 12 Abs. 3 UstG) ein Nullsteuersatz auf bestimmte Umsätze bezüglich Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eingeführt.

Bei welchen Umsätzen gilt der Nullsteuersatz?

Die Regelung sieht vor, dass auf

• die Lieferung, die Einfuhr,

• den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie

• die Installation von PV-Anlagen einschließlich der Stromspeicher

ein Nullsteuersatz anzuwenden ist.

Die Regelung entlastet einen Teil der Betreiber von PV-Anlagen von der Bürokratie. Denn aufgrund des Nullsteuersatzes können diese die Kleinunternehmerregelung – sofern diese grundsätzlich erfüllt ist, also die Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr nicht überschritten ist – ohne finanzielle Nachteile anwenden. „Der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt jetzt, weil die Lieferung von PV-Anlagen ohnehin nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist“, sagt Stefan Wirth, Steuerberater bei Ecovis in Wismar.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Verkürzte Nutzungsdauer: Mehr Abschreibung bei Gebäuden mittels Gutachten- Firmenwagen: Lohnen sich Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge noch-
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.04.2023 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2041000
Anzahl Zeichen: 1795

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan WirthJana Klimesch
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (3841) 46010+49 (89) 5898-2673

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 191 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen: Das Ministerium klärt auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z