Mehrheit fordert Kinderehen in Deutschland für nichtig zu erklären
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Amsterdam 09.04.2023: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – bis Mitte kommenden Jahres. Die Karlsruher Richter bemängeln, wie schon zuvor der BGH, dass das Gesetz keinerlei Ausnahmen zulasse. Demnach müsse es bei diesem Thema möglich sein, auch in Einzelfällen entscheiden zu können.
Zu diesem Wahlergebnis kommt die aktuelle Abstimmung des Politik-Portals „Restart-Democracy“. Knapp 3.000 Wählerinnen und Wähler hatten darin über die Frage abgestimmt, ob Kinderehen in Deutschland kategorisch für nichtig erklärt werden sollen. Eine klare Mehrheit von 93 Prozent hat auf diese Frage mit „Ja“ geantwortet, lediglich 5 Prozent teilen die Auffassung der Verfassungshüter. Die Abstimmung zeigt somit deutlich, dass die Bundesbürger beim Thema Kinderehe keine Einzelfallentscheidungen möchten, sondern auf klare Regeln setzen.
Hinter dem Politik-Portal Restart Democracy steht die niederländische Stiftung Rudulin. Sie befasst sich mit dem Thema „direkte Demokratie“ und bittet die Bevölkerung in Deutschland einmal pro Woche zur Abstimmung über jeweils ein aktuelles, politisches Thema. Auch in der vergangenen Woche (31.03.2023 bis 07.04.2023) waren die Wählerinnen und Wähler dazu aufgefordert. Nahtlos übergreifend hat der Politik-Dienstleister am Freitag bereits die nächste Abstimmung gestartet. Diesmal lautet die Frage an die Menschen in Deutschland: „Sollen übernationale Beschlüsse zwingend durch Volksabstimmungen legitimiert werden?“
Abstimmung statt Umfrage – Ergebnis statt Trend
Mit Restart Democracy habe jeder Bürger in Deutschland die Möglichkeit, seine persönliche Entscheidung zu treffen, heißt es von den Organisatoren des Portals. Man betrachte es als gesellschaftliche Aufgabe, Politik und Medien regelmäßig über die Abstimmungsergebnisse der Bevölkerung in Kenntnis zu setzen.
Großen Wert legt Restart Democracy dabei auf den Unterschied zwischen einer Umfrage und einer konkreten, demokratischen Abstimmung, so Markus Bönig, Sozialunternehmer und Direktor der Stiftung Rudulin. „Eine Abstimmung durch Wählerinnen und Wähler ist ein wichtiges Instrument der gemeinschaftlichen Willenserklärung. Sie dient der Entscheidungsfindung und der Beschlussfassung, so dass die Macht tatsächlich und direkt vom Volk ausgeübt wird“, so Bönig. Umfragen zeichneten dagegen häufig nur ein unverbindliches Meinungsbild einer vergleichsweise kleinen Gruppe registrierter Personen, so Bönig.
Über die Stiftung
Die in den Niederlanden ansässige Stiftung Rudulin setzt sich für eine demokratische Weiterentwicklung ein, fördert und fordert diese. Sie engagiert sich für ein Leben aller Bürgerinnen und Bürger in einer freiheitlichen und wahrhaft demokratisch orientierten Gesellschaft. Diese Form der Mitbestimmung versteht die Stiftung Rudulin als wirksames Mittel gegen Populismus und als Schutz vor autoritären Systemen.
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Datum: 10.04.2023 - 23:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Markus Bönig
Stadt:
Jesteburg
Telefon: +49 40 53798 1510
Kategorie:
Umfrage
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.04.2023
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