In vielen Fällen von Impfschäden lassen die Symptome über die Zeit zumindest nach

In vielen Fällen von Impfschäden lassen die Symptome über die Zeit zumindest nach

ID: 2044758

Selbsthilfeinitiative: "Dennoch ist oftmals eine längerfristige Behandlung notwendig!"




(firmenpresse) - Dennoch gebe es nur wenige Schilderungen, die eine wirklich dauerhaft und gleichbleibend einschränkende Komplikation beschreiben: "Spätestens nach ein bis eineinhalb Jahren haben sich bei einem großen Teil der von uns begleiteten Betroffenen die Symptome abgemildert und sind auf einem annehmbaren Niveau stabil geblieben, was ich auch aus meiner eigenen Post-Vac-Biografie berichten kann. Trotzdem ist eine längerfristige Behandlung notwendig, nur vereinzelt war der Impfschaden vollständig remittiert. So kann davon ausgegangen werden, dass die Überzahl der tatsächlich unter einer manifesten und fortbestehenden Impfkomplikation leidenden Menschen perspektivisch medizinische Hilfe benötigen, die bislang aber nicht ursächlich, sondern allein symptomatisch erfolgen kann", sagt der 37-jährige Psychologische und Sozialberater vom Bodensee in seinem Statement.

Vornehmlich litten die Betroffenen unter neuralgischen und neuropathischen Beschwerden, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Schwindel, Schmerzsyndromen, rheumatischen Erscheinungen, Erschöpfungszustande und kognitive Einschränkungen, Sehstörungen, Migräne, Missempfindungen, Blutbildveränderungen, Leberschädigungen, Hautproblemen, Gelenksteifigkeit und psychiatrischen Störungen: "Letztendlich ist die Herangehensweise ein adäquates Schmerz- und Energiemanagement, Maßnahmen zur Blutdruckregulation, Nahrungsergänzung bei Vitalstoffmangel, Schlafhygiene, Stressreduktion, Physio- und Ergotherapie, medikamentösen Optionen, psychotherapeutische Unterstützung, Lichttherapie, leichte Aktivierung, Antioxidantien, Salben sowie Wärme-Kälte-Behandlung", erläutert der Ernährungsberater Dennis Riehle. Daneben gelte es, eine soziale Absicherung für Post-Vac-Patienten zu gewährleisten: "Neben einer möglichen Entschädigung nach dem Impfschutzgesetz bei anerkanntem Impfschaden kommen natürlich Krankengeld, Schwerbehinderteneigenschaft, Erwerbsminderungsrente, Bürger- und Arbeitslosengeld oder auch Pflegeleistungen in Betracht. Außerdem kann eine berufliche Wiedereingliederung und manchmal auch eine medizinische Rehabilitation förderlich sein", so Riehle. Abschließend meint er: "Wir müssen vor allem verhindern, dass das Thema Impfschäden zu ideologischen Zwecken missbraucht wird!".



Das Beratungsangebot der Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen findet sich auf www.selbsthilfe-riehle.de (https://www.selbsthilfe-riehle.de).

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Datum: 30.04.2023 - 05:07 Uhr
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