Neue Berliner Koalition will Vergabepraxis evaluieren
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Der Koalitionsvertrag der neuen Berliner Regierung legt fest, die Wirtschaft durch weniger Bürokratie bei der öffentlichen Vergabe zu entlasten.
Ziel ist, dass sich mehr kleine und mittlere Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Darum soll das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz samt Verordnungen im kommenden Jahr evaluiert werden.
Weitere Aussagen im Koalitionsvertrag:
Es sollen berlinweit geltende Standards für das Vergabewesen entwickelt werden.
Für das Schulessen koordiniert der Senat Musterausschreibungen. Es bleibt bei der berlinweit einheitlichen Leistungsbeschreibung und einem Festpreis.
Der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn bleiben erhalten. Beide dürfen niemals mehr als 1,50 Euro über dem Bundesmindestlohn liegen. Die Tariftreue bleibt im Anforderungskatalog für die öffentliche Beschaffung.
Vergaben an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden vereinfacht.
Quelle: dpa, SPD Berlin (Koalitionsvertrag)
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Datum: 05.05.2023 - 13:22 Uhr
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