Finanzbehörden nehmen Kryptowährungen ins Visier - Strafbefreiende Selbstanzeige

Finanzbehörden nehmen Kryptowährungen ins Visier - Strafbefreiende Selbstanzeige

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Finanzbehörden nehmen Kryptowährungen ins Visier - Strafbefreiende Selbstanzeige



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Die Finanzbehörden nehmen Anleger ins Visier, die mit Kryptowährungen gehandelt haben. Wer Gewinne nicht ordnungsgemäß versteuert hat, kann noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen.



Anlegern, die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum und anderen erzielt und diese Gewinne nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben, droht Ärger. Sie geraten ins Visier der Finanzbehörden. Diese prüfen, ob Gewinne ordnungsgemäß versteuert wurden. Ist das nicht der Fall, kann eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung folgen. Einen Ausweg für die betroffenen Anleger bietet die strafbefreiende Selbstanzeige, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte



Wie der "Spiegel" am 9. Juni 2023 meldete, könnten die Finanzbehörden gegen die Nutzer einer großen Handelsplattform für Kryptowährungen ermitteln. Denn die Finanzverwaltung NRW hat die Herausgabe der Daten erstritten. Um welche Handelsplattform es sich konkret handelt, ist bislang nicht bekannt. Die Daten hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung inzwischen auch mit anderen Bundesländern geteilt.



Somit müssen Anleger, die mit Kryptowährungen gehandelt und die Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben haben, bundesweit mit Ermittlungen durch die entsprechenden Finanzbehörden rechnen.



Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen von den Anlegern selbstständig in der Steuererklärung angegeben werden. Sie müssen zumindest dann übermittelt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres aus dem Handel mit Kryptowährungen entstanden sind. Heißt: Die Gewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Kryptowährung weniger als 12 Monate liegen.



Diese Steuerpflicht haben auch das Finanzgericht Köln (Az.: 14 K 1178/20) und das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 1996/19) bestätigt.



Wurden die Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben, kann sich der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt haben und es drohen empfindliche Strafen. Einen Ausweg bietet die strafbefreiende Selbstanzeige.





Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie muss vollständig sein und rechtzeitig gestellt werden, bevor die Finanzbehörden eine Straftat entdeckt haben. Da schon kleine Fehler zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen können, sollten im Steuerrecht erfahrene Anwälte hinzugezogen werden.



MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht und bei der Selbstanzeige.



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Datum: 12.06.2023 - 14:35 Uhr
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