Feuer verboten: Hohe Bußgelder zum Schutz des Waldes

Feuer verboten: Hohe Bußgelder zum Schutz des Waldes

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R+V-Infocenter: Grillen und Rauchen ist tabu



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 13. Juni 2023. Sommerlich warm und trocken: Jetzt steigt die Gefahr von Waldbränden. In mehreren Regionen wurden bereits hohe Warnstufen ausgerufen. Wer trotzdem im Wald ein Lagerfeuer entzündet, grillt oder raucht, muss mit mehreren Tausend Euro Strafe rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.



Rund 4.300 Hektar Wald haben Brände im vergangenen Jahr vernichtet - eine Fläche von mehr als 6.000 Fußballfeldern. Die größte Gefahr geht dabei vom Menschen aus. Experten zufolge werden die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Verhalten ausgelöst. "Lagerfeuer, Grills oder achtlos weggeworfene Zigarettenstummel bergen ein hohes Risiko. Schon ein einziger Funke genügt, um totes Holz oder ausgedörrte Gräser in Brand zu setzen", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Auch heiße Auspuffrohre beziehungsweise Katalysatoren von Fahrzeugen können Flächen entzünden. "Für Wanderausflüge deshalb nur ausgewiesene Parkplätze nutzen. Trockene Grasflächen oder Feldwege sind gefährliche Stellplätze."



Grillen und Rauchen ist tabu

Um die Wälder zu schützen, gelten in Deutschland strenge Regeln. Offenes Feuer ist im Wald und in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten - nicht nur bei Waldbrandgefahr. Darunter fallen neben Lagerfeuern und Grills auch Camping-Kocher. Ein absolutes Rauchverbot in Wäldern gilt bundesweit von März bis Oktober. In einigen Bundesländern sind Wälder sogar ganzjährig rauchfreie Zone. Das gilt für Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.



Wer sich nicht an die Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese sind, legen die Bundesländer fest. So droht beim Wild-Grillen in Brandenburg eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern von bis zu 75.000 Euro. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt müssen Barbecue-Fans unter Umständen 25.000 Euro bezahlen, wenn sie im Wald grillen.





Auch die Zigarette im Wald kann sehr teuer werden, und zwar mehrere tausend Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bußgeld von bis zu 75.000 Euro möglich, in Schleswig-Holstein und Berlin müssen Raucher unter Umständen 50.000 Euro hinblättern, wenn sie im Wald mit einer brennenden Zigarette erwischt werden.



Zusätzliche Warnstufen

Wenn eine Warnstufe ausgerufen wird, sperren die Behörden oft auch die öffentlichen Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe. "Entscheidend ist immer die Lage vor Ort", erklärt Brüning. Wer einen Waldausflug plant, muss sich also vorab über die geltenden Regelungen informieren und das Verhalten anpassen.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Keine Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen.

- Wer einen Brand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr unter 112 oder die zuständige Forstbehörde informieren.

- Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht auf seiner Internetseite täglich, wie hoch die Waldbrandgefahr in den einzelnen Regionen ist.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



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Datum: 13.06.2023 - 16:45 Uhr
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Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
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