LV-Doktor: Vier Verfahren gegen Lebensversicherer vor dem Bundesgerichtshof
LV-Doktor holt das Geld aus Lebensversicherungen zurück und vertritt mittlerweile mehr als 60.000 Menschen, die mit der Abrechnung ihres Lebensversicherers unzufrieden sind.
LV-Doktor: Vier Verfahren gegen Lebensversicherer vor dem Bundesgerichtshof(firmenpresse) - Insgesamt haben die Anwälte von LV-Doktor derzeit rund 160 Verfahren an verschiedenen deutschen Gerichten anhängig. Vier aktuelle Verfahren davon haben es bis zum obersten deutschen Gericht geschafft. Der Hintergrund ist, dass ca. fünf Millionen Deutsche jedes Jahr ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen und oft erheblich weniger ausgezahlt bekommen, als sie jahrelang eingezahlt haben. Diese Tatsache ist laut Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, äußerst ungerecht. Er und sein Team kämpfen seit mittlerweile fünf Jahren für gerechtere Abrechnungen bei Lebensversicherungen und fordern das Geld für die Kunden zurück, welches ihnen noch zusteht.
Jens Heidenreich dazu: "Ein Großteil der Verbraucher weiß einfach nicht, dass in der sogenannten Ansparphase kaum Guthaben wirklich angespart wird, da die Beiträge der ersten Monate bzw. Jahre für Abschlusskosten und Provisionen verwendet werden - das Ganze nennt sich Zillmerung. Dabei macht gerade der Zinseszinseffekt langfristige Kapitalanlagen rentabel." Zwar gibt es ein BGH-Urteil, welches besagt, dass die Versicherer - auch rückwirkend - mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals auszahlen müssen, doch freiwillig macht das auch heute noch kein Versicherer - und Ende 2010 verjähren die Ansprüche definitiv.
LV-Doktor fordert alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück
Und selbst diese Regelung ist nach Ansicht von Jens Heidenreich noch nicht verbraucherfreundlich genug: "Wir fordern für unsere Kunden das gesamte eingezahlte Geld plus Zinsen zurück. Und die Versicherungen zeigen uns oft, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn sobald sich ein verbraucherfreundliches Urteil andeutet, knicken sie ein und zahlen die gesamte Forderungssumme, um ein Urteil zu vermeiden. Damit geben sie uns recht, gestehen ihre Schuld und stellen uns klaglos, da die Forderung beglichen ist." Dies ist zwar gut für den einzelnen Kunden, dessen Fall verhandelt wurde, doch gleichgelagerte Fälle der anderen LV-Doktor-Kunden können so nicht nachgeschoben werden. Daher hat LV-Doktor eine große Menge Klagen rechtshängig gemacht, um den Druck auf die Versicherer zu erhöhen.
Unzufriedene Verbraucher können ihr Geld kostenlos zurückfordern
Verbraucher, die ebenfalls unzufrieden sind mit der Entwicklung bzw. Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung, können sich kostenlos der Anspruchsgemeinschaft von LV-Doktor anschließen. Je mehr Ansprüche LV-Doktor vertritt, umso größer ist der Druck gegen die Konzerne. Anfragen nimmt das LV-Doktor-Team gern unter www.lv-doktor.de entgegen.
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Über LV-Doktor
LV-Doktor (www.lv-doktor.de) erwirbt die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.
LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 60.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004.
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Datum: 31.05.2010 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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