Versicherungsschutz bei Starkregen nur bei Einschluss Elementarschadenversicherung

Versicherungsschutz bei Starkregen nur bei Einschluss Elementarschadenversicherung

ID: 2052525

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 27.06.2023. Bei Starkregenschäden ist ein Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung ein absolutes Muss. Doch der Einschluss allein ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aktuell hin.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen allein sprichwörtlich „im Regen“. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten vertraglichen Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Jürgen Buck hin. Gerade ältere Verträge sollten auf einen Vertragswechsel hin geprüft werden, da die neueren Verträge bessere Bedingungen haben, führt der Experte aus.

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



PresseKontakt / Agentur:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



drucken  als PDF  Abgasskandal – BGH erleichtert Durchsetzung von Schadenersatz Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk in München verlegt Büro in die Sendlinger Straße
Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 27.06.2023 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2052525
Anzahl Zeichen: 2164

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-913320

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.06.2023

Diese Pressemitteilung wurde bisher 342 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versicherungsschutz bei Starkregen nur bei Einschluss Elementarschadenversicherung "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ferienbeginn - Probleme mit dem alten Führerschein bei Auslandsreise ...
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder

Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero

Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf


Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)


Abgasskandal – BGH erleichtert Durchsetzung von Schadenersatz ...
München, 26.06.2023. Schadenersatzklagen im Abgasskandal dürften nach den heutigen Entscheidungen des Bundesgerichtshof wieder ins Rollen kommen, denn der BGH hat die Hürden für Schadenersatzansprüche noch einmal gesenkt. Mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschied er, dass Schadenersatzansprüche

Scalable Datenleck – CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil ...
Berlin, München 26.06.2023. Kunden des digitalen Vermögensverwalters Scalable bekamen am 19.10.2020 unliebsame Post, mit der Benachrichtigung, dass ihre Daten von Kriminellen erbeutet wurden. Hierunter befanden sich sensible Daten wie die IBAN, Steueridentifikationsnummer, Mobilfunknummer und Emai

Glücksspieler erhält 106.000 Euro zurück – OLG Bamberg will Berufung zurückweisen ...
München, 23.06.2023. Rund 106.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Casinospielen und Sportwetten im Internet verzockt. Das Landgericht Aschaffenburg hatte Anfang des Jahres bereits entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust ersetzen muss, weil


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z