Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
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Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
Nach dem heutigen Rücktritt von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler nimmt Bundesratspräsident Jens Böhrnsen nach Artikel 57 des Grundgesetzes bis auf Weiteres die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr.
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Datum: 31.05.2010 - 19:17 Uhr
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