Rentenberater werden: Aktuelle Änderungen voraus – ab 01.01.2025 zentrale Zulassung

Rentenberater werden: Aktuelle Änderungen voraus – ab 01.01.2025 zentrale Zulassung

ID: 2055162

Wie Steuerberater und Rechtsanwälte sind auch Rentenberater Rechtsdienstleister. Ihre Zulassungsvoraussetzungen sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) seit 2017 einheitlich geregelt. Hier stehen nun aktuelle Änderungen durch das Gesetz über die Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen an.



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(firmenpresse) - Wer Rentenberater werden will, muss bisher neben dem Nachweis der theoretischen Sachkunde (hierzu unser Rentenberater-Sachkundelehrgang) mindestens zwei Jahre praktische Sachkunde auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Zuständig für die Zulassung als Rentenberater und damit auch für die Prüfung des Nachweises der praktischen Sachkunde waren die Bundesländer, diese vertreten je nach Bundesland durch ihre Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte oder auch Landessozialgerichte. Da aber die Bundesländer hier unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen als erforderlich erachteten und in verschiedenen Klageverfahren aus diesem Grund differierende Entscheidungen getroffen wurden, entschied der Bund, hier zu einer einheitlichen Regelung zu kommen.

Ab dem 01. Januar 2025 liegt die Aufsicht über die Zulassung der Rentenberater beim Bundesamt der Justiz. So soll eine bundesweit einheitliche Handhabung sichergestellt werden. Zukünftig wird die Zulassung als Rentenberater – und damit die angestrebte Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister – ab diesem Zeitpunkt nur noch über diesen Weg ermöglicht.

Schon heute sollten sich alle Interessenten an einer künftigen Tätigkeit als freiberuflich tätige Rentenberater mit diesen Veränderungen auseinandersetzen. Insbesondere sollte hier verstärkt bedacht werden, inwieweit der Nachweis der „praktischen Sachkunde“ erbracht werden kann.

Darüber hinaus wird durch das Änderungsgesetz auch der Schutz des Titels „Rentenberater“ durch verstärkte Bußgeldandrohungen bei rechtsmissbräuchlicher Verwendung gestärkt.

Der Rentenberater als wichtiger Rechtsdienstleister mit Zukunft

Der generelle Bedarf an Dienstleistungen in Sozialversicherungsangelegenheiten wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf jeden Fall spürbar zunehmen. Da sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich deutlich verändern dürfte, rechnet man künftig mit immer weniger Beitragszahlern bei immer mehr Rentnern. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen zurückgehen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen Menschen erhöhen. Mit ihren Kompetenzen und Berechtigungen werden Rentenberater in Zukunft also zu gefragten Experten, welche die Altersplanung der Menschen an verschiedenen Stellen optimieren können. Die Arbeitsbereiche von Rentenberatern sind sehr vielfältig. Je nach Interessengebiet des Rentenberaters können die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich gesetzt werden. In der Regel sind Rentenberater freiberuflich tätig. Häufig findet man sie aber auch als Angehörige eines Teams in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern.



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Zu unserer Bildungsgruppe gehören u.a. die Akademie für innovatives Ausbildungsmanagement, die Panorama Bildungsgruppe sowie die auf Facility-Management spezialisierte Fachakademie CompendiumPlus.


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Datum: 14.07.2023 - 11:56 Uhr
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Freigabedatum: 14.07.2023

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