Zahl der Kontenabrufe durch die Finanzämter steigt rapide
ID: 2055475
Bei Nachfragen vom Finanzamt sollten die Alarmglocken klingeln (Bildquelle: Joao/stock.adobe.com)(firmenpresse) - Banken pflegen die Stammdaten ihrer Kunden nicht nur in ihren eigenen Datenbanken, sondern auch in eine zentrale Datenbank ein. Dies geschieht zugunsten behördlicher Datenabrufe, die trotz Bankgeheimnis möglich sind. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 58.000 behördliche Kontenabfragen verzeichnet. Im vergangenen Jahr wurden bereits mehr als vierundzwanzig Mal so viele Kontenabfragen registriert. Von den 1.142.926 Behördenabfragen stammen 294.000 von den Finanzämtern aufgrund steuerlicher Verdachtsmomente. Der Trend geht kontinuierlich steil nach oben. Werden wir alle gläsern? In welchen Fällen das Finanzamt aktiv werden darf, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Wann darf das Finanzamt ins Konto schauen?
Eine Kontenabfrage ist erlaubt, wenn es um die Überprüfung von Angaben in der Steuererklärung geht, mit dem Ziel, eine Steuerstraftat aufzuklären. Denn Steuerzahlende sind verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nur wenn alle gemäß ihrer Finanzkraft gleichmäßig Steuern zahlen, kann es in Deutschland eine gewisse Steuergerechtigkeit geben. Um diese sicherzustellen und Steuerhinterziehung aufzudecken, wurde das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit im Jahr 2003 geschaffen. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf.
Versäumt es ein Steuerpflichtiger, dem Finanzamt seine Einkommensverhältnisse vollumfänglich oder plausibel mitzuteilen, wird er im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens aufgefordert, die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Wird die entsprechende Auskunft unterlassen, führt das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des jeweiligen Finanzamtes oder der Steuerfahndung einen Kontenabruf durch. Ob der Kontenabruf gerechtfertigt ist, prüft die anfragende Behörde übrigens selbst. Sofern es für die Ermittlungen nicht hinderlich ist, muss der Steuerpflichtige aber hinterher über den Datenabruf informiert werden. Die Banken selbst erlangen keine Kenntnis davon, wann und wie oft und zu welchem Zweck auf die Daten zugegriffen wird.
Welche Daten können eingesehen werden?
Im ersten Schritt dürfen die sogenannten Stammdaten elektronisch abgerufen werden. Diese umfassen bei allen inländischen Bankkonten und Werpapierdepots die Kontonummer, den Nach- und Vornamen, das Geburtsdatum des Kontoinhabers, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum des Kontos. Auf diese Art und Weise lässt sich leicht und schnell überprüfen, wie viele Konten und Depots eine steuerpflichtige Person bei welchen Banken besitzt.
Kontostand und einzelne Umsätze auf den Konten sind in den Stammdaten nicht erfasst und bleiben vorerst geheim. Es sei denn, das Finanzamt wurde fündig und sein Verdacht bestätigt. In der Hälfte aller Fälle werden nämlich verschwiegene Kapitaleinkünfte erfolgreich aufgedeckt. Verweigert der Steuerpflichtige weiterhin die Kooperation mit den Finanzbehörden und klärt falsche oder fehlende Angaben nicht auf, dann dürfen auch die Kontoauszüge samt Kontoständen und -bewegungen bei der Bank im Rahmen eines Einzelauskunftsersuchens erfragt werden.
Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise zur Beweiserhebung wurde durch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach geprüft und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt. Weitere Auskunftsberechtigte sind u.a. die Jobcenter, Sozialämter, Bafög-Ämter, Unterhaltsvorschusstellen, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte, Polizei und Zoll.
www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de
Datum: 18.07.2023 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2055475
Anzahl Zeichen: 3891
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:
München
Telefon: 089 27813178
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 462 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zahl der Kontenabrufe durch die Finanzämter steigt rapide"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kriegerische Eskalationen im Nahen Osten sorgen weltweit für Nervosität auf den Energiemärkten und treffen Autofahrer direkt. Wer einmal volltankt, spürt eine deutliche Mehrbelastung im Geldbeutel. Gerade in solchen Zeiten rückt eine Alternative stärker in den Fokus, die nicht nur umweltfreund
Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung ...
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund ein
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin ...
Steuerzahler sollten jetzt handeln Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Was noch nach ausreichend Zeit klingt, kann schneller vergehen als gedacht. Für das vergangene Steuerjahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Auch wenn der Te
Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Skandalöse Verschwendung von 452.000 Euro Steuergeldern für Regierungs-Styling. ...
Während die Russische Föderation so ganz nebenbei den Krieg erklärt bekommt und Länder in „Hunderttausenden von Kilometern“ Entfernung besucht werden, scheint es für Baerbock und Co. nur von Bedeutung zu sein, dass ihr Äußeres perfekt ist. Die Inanspruchnahme von Friseuren, Visagisten, Ko
Bundespräsident Steinmeier verteidigt US-Lieferung von Streubomben an die Ukraine trotz deutschem Verbot“. ...
Obwohl die Bundesregierung in Deutschland nach wie vor diese Art von Munition verurteilt und sich gegen solche Lieferungen ausspricht, konnte Steinmeier die USA in der aktuellen Situation nicht direkt kritisieren. Das zurückhaltende Verhalten des Bundespräsidenten wird von vielen kritisiert
Bei der Wahrheit bleiben ...
Ob bei Bewerbungen, der Beantragung von Krediten, einem verlorenen Personalausweis oder vor Gericht: Fast jeder von uns gibt in seinem Leben vermutlich diverse eidesstattliche Versicherungen (EV) ab. Damit erklären wir rechtsverbindlich, dass unsere Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. W
Pankower Kleingärtner-Skandal: Aktualisierung: BERLINER MORGENPOST und Spotify. ...
-------------------------------------------------------------------------- Die BERLINER MORGENPOST berichtete am 9.7.2023 erneut: "Dieser Mann brachte den Berlin-Pankower Kleingarten-Skandal ans Tageslicht". Vier Jahre Kampf, in den Medien, mit Anwälten, und im Erdulden




