Kein LV-Widerrufsrecht bei geringfügigen Fehlern von Versicherern
ID: 2055720
Der Bundesgerichtshof hat Kunden von Lebensversicherungen einen Widerrufsjoker in die Hand gegeben
Der konkrete Fall betraf eine Versicherungsnehmerin, die im Jahr 2002 zwei Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen hatte. Sie kündigte die Verträge in den Jahren 2016 und 2017 und versuchte ein Jahr später, die Verträge gemäß den damals geltenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes rückabzuwickeln. Sie argumentierte, dass die Belehrung zum Widerspruchsrecht fehlerhaft gewesen sei, da darin verlangt wurde, den Widerruf in Schriftform mit Unterschrift einzureichen, obwohl die Textform ohne Unterschrift ausgereicht hätte.
Der BGH entschied, dass ein geringfügiger Fehler in der Widerrufsbelehrung nicht ausreicht, um eine Rückabwicklung zu begründen. Das Gericht argumentierte, dass die Ausübung des Widerrufsrechts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße, wenn der Versicherungsnehmer durch den Fehler nicht in der Möglichkeit beeinträchtigt werde, das Widerrufsrecht unter denselben Bedingungen wie bei korrekter Belehrung auszuüben. Es handele sich dabei um eine nur geringfügige Verletzung der Pflicht des Versicherers zur ordnungsgemäßen Belehrung, die letztlich keine Auswirkungen auf den Kunden habe.
Mit diesem Urteil setzt der BGH klare Grenzen für den Widerruf von Lebensversicherungen bei geringfügigen Fehlern in der Belehrung. Kunden können ihren Vertrag nicht allein aufgrund solcher Fehler rückabwickeln lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten und die Rechte der Versicherungskunden auswirken wird.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
Datum: 19.07.2023 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2055720
Anzahl Zeichen: 2735
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roberta Günder
Stadt:
Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 16106610
Kategorie:
Medizintechnik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 308 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein LV-Widerrufsrecht bei geringfügigen Fehlern von Versicherern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ApoRisk GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).