Pläne zur beschleunigten Bebauung sind rechtswidrig - §13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Siedlungsaußenbereichs ohne Umweltprüfung sind in Brandenburg rechtswidrig zustande gekommen."

(firmenpresse) - (Düsseldorf/Leipzig) - Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde hätten nicht im beschleunigten wie
vereinfachten Verfahrens nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig hat am 18.07.2023 entschieden, dass diese Bestimmung mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22).
„Wir als ÖDP fordern deshalb alle Kommunen auf, ihre nun als unzulässig erklärten Bauplanungen nach § 13b Satz 1 BauGB
sofort zu stoppen, soweit diese ohne die zwingend erforderliche naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt sind." so die ÖDP in
Düsseldorf und am Niederrhein.
In einem bundesweit relevanten Revisionsverfahren gegen eine Bebauungsplanung in Baden-Württemberg wurde wegen
mangelnder Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sogenannte „SUP-Richtlinie" (2001/42/EG)
entschieden. Diese richterliche Entscheidung hat nun auch Auswirkungen auf viele derart ohne Umweltprüfung durchgezogene Projekte.
Dabei bestünde im Gegenteil laut ÖDP gerade der dringende Bedarf, dass angedachte und sicherlich auch gesellschaftlich benötigte
Baugebiete gerade etwa keine von Feuchte geprägten Waldbiotope inmitten eines Landschaftsschutzgebietes zerstückeln.
Durch den Verzicht auf einen umfassenden Umweltbericht mangelt es nun allerorten an gebündelten Umweltdaten. Diese stellen eine
Grundlage und Abwägungshilfe für Gemeindevertreter und andere Planungsträger dar. Womöglich nicht einmal ohne Prüfung umfassend
bekannt, welche Naturschätze die eigene Kommune noch so beherbergt.
Zahlreiche Bebauungspläne bundesweit sind nun im Nachhinein vom BVerwG für unwirksam erklärt worden, soweit diese auf der für
europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhten.
Hintergrund:
Der damalige Normenkontrollantrag des BUND Umweltverbandes Baden-Württemberg gegen die Gemeinde Gaiberg wurde zwar
beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im
Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen
Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag
des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig
erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant.
Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung"
durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten
Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung
entbehrlich sein. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung hier
veröffentlicht:
www.bverwg.de/pm/2023/59
* Ergänzend:
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13b.html Richtlinie 2001/42/EG
* Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/assessment-of-the-certain-effects-of-plans-and-programmes-on-the-environment-sea.html
* Pressemitteilung des BUND Baden-Württemberg:
www.bund-bawue.de/service/presse-mitteilungen/detail/news/bund-klage-stoppt-flaechenfrass-bundesverwaltungsgericht-gibt-klage-gegen-13-b-baugb-statt/####Bildquelle: Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wurde 1982 als Bundespartei gegründet. Die ÖDP hat derzeit bundesweit ca. 7500 Mitglieder und über 520 Mandatsträger auf der Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, ist in Bezirkstagen vertre-ten, stellt 18 Bürgermeister und stellv. Landräte und ist seit 2014 auch im Europäischen Parlament vertreten.
Die Region Düsseldorf und Niederrhein der ÖDP umfasst die Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, den Rhein-Kreis Neuss sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve.
Wer wir sind ...
In der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) arbeiten Menschen, die gemeinwohlorientiert denken und han-deln. Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf unserer Erde und an die zukünftigen Generationen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Mensch, Tier und Umwelt mit dem Ziel einer lebenswerten, gerechten und friedvollen Gesellschaft. Der Grundsatz „Mensch vor Profit“ steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir lösen die Umwelt- und die Armutsfrage gemeinsam, indem wir ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge ehrlich und weitsichtig betrachten.
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP),
Kreisverband Region Düsseldorf und Niederrhein
Weberstraße 32 a
40215 Düsseldorf
Telefon 02159 5362116
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP),
Kreisverband Region Düsseldorf und Niederrhein
Weberstraße 32 a
40215 Düsseldorf
presse.odep(at)duesseldorfer.de
Telefon 02159 5362116
Datum: 02.08.2023 - 17:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2057588
Anzahl Zeichen: 4165
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 607 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pläne zur beschleunigten Bebauung sind rechtswidrig - §13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
OEDP-NRW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).