Online-Sportwetten und Casinospiele - Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste

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ID: 2058726

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am Landgericht Köln



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(firmenpresse) - München, 10.08.2023. Rund 16.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen verloren, jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. August 2023 entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glücksspiele den Verlust ersetzen muss, da sie nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte.

Die beklagte Anbieterin bot auf einer Webseite, die auch in deutscher Sprache verfügbar war, öffentlich Glücksspiele wie Roulette, Blackjack und Slots sowie Online-Sportwetten an. Der Kläger hatte zwischen 2018 und 2020 an den Casinospielen und Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt rund 16.000 Euro verloren.

In Deutschland waren Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Für Sportwetten im Internet konnten Bundesländer allerdings eine Genehmigung ausstellen. So eine Erlaubnis hat die Beklagte aber erst 2021 erhalten. „Da sie damit keine in Deutschland gültige Lizenz vorweisen konnte, haben wir für unseren Mandanten die vollständige Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Köln folgte der Argumentation und entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste aus den Casinospielen und den Sportwetten habe. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in dem fraglichen Zeitraum Online-Glücksspiele in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Die abgeschlossenen Spielverträge und Wettverträge seien daher nichtig. Die Beklagte habe somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene der Bekämpfung von Spielsucht und dem Jugendschutz. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die geschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als wirksam angesehen werden würden, so das Gericht.



Die Beklagte habe auch nicht darauf vertrauen dürfen, dass sie das Geld behalten dürfe, führte das LG Köln in Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Köln weiter aus. Demnach könne ein Vertrauenstatbestand zu Gunsten der Beklagten schon aufgrund ihres gesetzwidrigen Handelns nicht angenommen werden. Es sei daher nicht besonders schutzwürdig, dass sie das Geld, das sie durch verbotene Online-Glücksspiele eingenommen hat, behalten dürfte.

Zudem stellte das LG Köln klar, dass zwischen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten nicht unterschieden werden müsse, da auch die Sportwetten im Internet gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Zwar sei es möglich gewesen, eine Genehmigung für Online-Sportwetten zu erlangen. Die Beklagte habe über eine solche Konzession im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch nicht verfügt.

„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Das gilt auch für Online-Sportwetten. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 10.08.2023 - 13:23 Uhr
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