Herdplatte versehentlich eingeschaltet: Liegt grobe Fahrlässigkeit vor-

Herdplatte versehentlich eingeschaltet: Liegt grobe Fahrlässigkeit vor-

ID: 2059173

Apotheker sollten die genauen Bestimmungen ihrer Versicherungspolicen sorgfältig prüfen



(PresseBox) - In einem aktuellen Rechtsstreit wurde eine Wohngebäudeversicherung nach einem Wohnhausbrand zur Kürzung ihrer Leistung um 25% verpflichtet. Der Vorfall ereignete sich, als die Hausbesitzerin versehentlich eine Herdplatte einschaltete, anstatt die "richtige" auszuschalten. Die Versicherung bewertete dies als grobe Fahrlässigkeit und wurde daraufhin von der Hauseigentümerin verklagt.

Der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht Bremen verhandelt und betraf einen Wohnhausbrand, der dadurch entstand, dass die Eigentümerin vor dem Verlassen des Hauses versehentlich eine elektronische Herdplatte anschaltete. Eigentlich wollte sie eine bereits in Betrieb befindliche Herdplatte ausschalten. Die Versicherung wertete dies als grobe Fahrlässigkeit und reduzierte daraufhin die Leistung um 25%.

Die Klägerin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und zog vor Gericht, um die restlichen knapp 9.000 Euro einzufordern. Zunächst hatte das Landgericht Bremen der Klage stattgegeben, da der Versicherungsnehmerin keine grobe Fahrlässigkeit, sondern lediglich reguläre Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde. Die Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein und der Fall wurde vor das Oberlandesgericht (OLG) Bremen gebracht. Das OLG entschied zugunsten der Versicherung und erklärte, dass gemäß § 81 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) die Kürzung der Leistung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens gerechtfertigt war.

Das OLG argumentierte, dass die Klägerin vor dem Verlassen des Hauses einen Blickkontakt zum Herd hätte herstellen müssen, um sicherzustellen, dass er tatsächlich ausgeschaltet war. Angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines in Betrieb befindlichen Elektroherdes sei dies besonders wichtig. Das momentane Versagen der Klägerin könne nicht durch ein Augenblicksversagen gerechtfertigt werden, da keine Umstände erkennbar seien, die das Versagen in einem anderen Licht erscheinen lassen würden. Es wurden auch keine Hinweise auf besondere Eile oder Ablenkung durch außergewöhnliche (Not-)Situationen festgestellt.



Des Weiteren betonte das OLG, dass die Bedienung eines Herdes keine routinemäßige Tätigkeit sei, sondern ständige Konzentration erfordere. Die Grundsätze für Routinehandlungen, die typischerweise unbewusst ausgeführt werden, seien in diesem Fall nicht anwendbar. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin nicht durch äußere Umstände abgelenkt war.

Die Beurteilung der Fahrlässigkeit und die Kürzung der Versicherungsleistung liegen letztendlich im Ermessen des Gerichts, basierend auf den vorliegenden Fakten und den geltenden Gesetzen. Apotheker und andere Versicherungsnehmer sollten daher die genauen Bestimmungen ihrer Versicherungspolicen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.



drucken  als PDF  an Freund senden  Cyber-Kriminalität schädigt Apotheken Die Gesundheit der Apothekenmitarbeiter fördern
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.08.2023 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059173
Anzahl Zeichen: 3538

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roberta Günder
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: +49 (721) 16106610

Kategorie:

Medizintechnik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 213 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Herdplatte versehentlich eingeschaltet: Liegt grobe Fahrlässigkeit vor-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ApoRisk GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apotheken-Nachrichten von heute - Update ...

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deutschen Apotheken, beleuchten innovative Strategien gegen Retaxationsrisiken, präsentieren vielversprechende Ent ...

Digitale Sicherheit in Apotheken ...

Die rasante Digitalisierung im Gesundheitswesen prägt nicht nur positive Veränderungen, sondern birgt auch erhebliche Risiken. Besonders betroffen von diesem Wandel sind Apotheken, die als zentrale Anlaufstellen im Gesundheitssystem eine Vielzahl s ...

Alle Meldungen von ApoRisk GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z