Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess

Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess

ID: 2059319

Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten.



(firmenpresse) - Gemäß dieser Bestimmung ist die Verarbeitung von Daten zulässig, wenn sie für die Entscheidung über die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist. Die Verarbeitung von Bewerberinformationen wie Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse ist typischerweise notwendig, um ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen.
Mitteilung des Ziels und rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung
Es ist erforderlich, Bewerber beim Erheben ihrer Daten über Zweck, Umfang und rechtliche Grundlage zu informieren. Diese Informationen sind gemäß Artikel 13 DSGVO in einer Datenschutzerklärung mitzuteilen. Der Inhalt der Informationspflicht umfasst unter anderem:

Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers sowie des Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich oder freiwillig ernannt)
Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung (üblicherweise §26 Abs. 1 Satz 1 BDSG)
Speicherdauer der Bewerbungsunterlagen oder Kriterien für die Aufbewahrungsdauer
Mögliche Empfänger der Bewerbung (z. B. andere Niederlassungen oder Tochtergesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe)
Mögliche Übermittlungen in Drittstaaten (z. B. in die USA) und die verwendeten Datenschutzvorkehrungen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln oder Zustimmung des Bewerbers)
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Hinweis auf das Widerrufsrecht der Einwilligung des Bewerbers
Aufklärung über die Rechte des Bewerbers (z. B. Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO).
Platzierung der Datenschutzerklärung
Wenn eine Online-Bewerbungsseite für Interessenten oder ein Bewerberportal verwendet wird, sollte die Datenschutzerklärung klar sichtbar verlinkt sein. Falls Sie als Arbeitgeber ein Bewerbungsformular auf der Unternehmenswebsite bereitstellen, über das Interessierte ihre Unterlagen direkt übermitteln können, sollte die Übertragung und Speicherung auf dem Webserver verschlüsselt oder passwortgeschützt erfolgen.



Bei unaufgeforderten Initiativbewerbungen werden die Daten bei Eingang der Bewerbung verarbeitet. Spätestens nach Erhalt solcher Bewerbungen sollte der Bewerber über Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden (z. B. in der Eingangsbestätigung, entweder durch Anhang einer Datenschutzerklärung im PDF-Format oder als Link in einer Antwort-E-Mail).

Zugriff auf Bewerberdaten
Zugriffsrechte auf Bewerberdaten sollten durch ein Berechtigungskonzept eingeschränkt werden. Nur Personen, die über Einstellungsentscheidungen entscheiden, sollten Zugriff haben (z. B. Personalverantwortliche, Teamleiter, ggf. Geschäftsführer). Daten sollten keinesfalls in allgemein zugänglichen Ordnern abgelegt oder per E-Mail an Beteiligte weitergeleitet werden.

Fragen im Bewerbungsgespräch
Im Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber nur Fragen stellen, die für das konkrete Bewerbungsverfahren erforderlich sind. Eine Beziehung zum Anforderungsprofil der Stelle ist stets notwendig. Beispiele für grundsätzlich unzulässige Fragen sind solche nach Schwangerschaft, politischer oder religiöser Gesinnung, Vorstrafen ohne direkten Bezug zur Stelle, und Vermögensverhältnissen.

Hintergrundprüfungen
Bei Hintergrundprüfungen, z. B. mithilfe von sozialen Netzwerken oder einer Google-Suche, sind bestimmte Bedingungen zu beachten. Die Daten müssen vom Bewerber ins Internet gestellt worden sein, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein und einen Bezug zur Arbeitsstelle aufweisen.

Speicherdauer von Bewerberdaten
Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht werden (Artikel 17 Absatz 1 Satz 1 DSGVO). Bei einer Einstellung erfolgt die Übernahme der Unterlagen in die Personalakte, jedoch nur in dem für das Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Umfang. Bei Ablehnung oder Rückzug der Bewerbung sind die Daten zu löschen oder zu vernichten. Speicherungsdauern von vier bis maximal sechs Monaten sind für solche Fälle üblich und akzeptabel, um etwaigen Schadensersatzansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerecht zu werden.

Infos zu den "Datenschutz-Schulungen" des Bildungsinstitut Wirtschaft
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bildungsinstitut Wirtschaft - Bundesweite Inhouse Seminare -

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

• Kommunikation im Team
• "Gesunde Führung"
• Verkaufstraining
• Telefontraining
• Business Knigge
• Social Media
• Digitalisierung
• Compliance
• Datenschutz
• Zeitmanagement
• Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info(at)bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

"Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden."



Leseranfragen:

Up de Welle 17, 46399 Bocholt



drucken  als PDF  Tipps gegen Lampenfieber Ausbildungsmarkt.de erhält zum zweiten Mal Bestnote als beliebteste Jobbörse für Berufseinsteiger
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 15.08.2023 - 22:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059319
Anzahl Zeichen: 4872

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nicole Biermann-Wehmeyer
Stadt:

Bocholt


Telefon: 028712395078

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart:

Diese Pressemitteilung wurde bisher 417 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bildungsinstitut Wirtschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Resilienz - Wie stärke ich meine persönliche Widerstandsfähigkeit? ...
In einer Zeit, die geprägt ist von rapiden Veränderungen, hoher Komplexität und zunehmender Unsicherheit, beschreibt Resilienz die Fähigkeit, auch unter Druck handlungsfähig zu bleiben, Krisen zu bewältigen und gestärkt aus ihnen hervorzugehen. Es wird hierbei nicht das Prinzip verfolgt, Bela

EU AI Act ...
Nichtsdestotrotz hat genau diese schlagartige Neuerung eine wesentliche Frage aufgeworfen: Wo ist die Grenze des Einflusses der KI auf unser Leben - und wer verfügt über die Kontrollposition? Genau an dieser Stelle setzt der EU AI Act an. Im Zuge des EU AI Act hat die Europäische Union zum ers

Wie lerne ich zu lernen? ...
Wer effektiv lernen möchte, sollte verstehen, wie Lernprozesse funktionieren und welche Strategien dabei helfen, Wissen langfristig zu behalten und abzurufen. "Lernen zu lernen" beschreibt genau diese Fähigkeit: den eigenen Lernprozess ganz bewusst zu steuern und passende Methoden einzus


Weitere Mitteilungen von Bildungsinstitut Wirtschaft


Tipps gegen Lampenfieber ...
Sobald du anfängst vorzutragen, zeugt deine Stimme von Unsicherheit, deine Hände schwitzen und dein Mund wird trocken. Du empfindest die Situation als äußerst unangenehm, da du das Gefühl hast, angestarrt zu werden. Die Angst, kritisch beurteilt zu werden und/oder sich zu blamieren, sowie auch

Bewertungen werden zum Zwiegespräch ...
Der direkte Umgang von Arbeitgebern mit Kritik oder Lob ist eines der wichtigsten Kriterien dafür, ob sie im Fachkräftemangel allseits umworbene Talente für sich gewinnen können oder nicht. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, für die das Trendence Institut im Auftrag eines interunivers

Juristen erleben Gehaltsexplosion ...
Der Arbeitsmarkt in der zweiten Jahreshälfte 2023 kann sich in beide Richtungen entwickeln, aber eines ist so gut wie sicher: Der Personalmangel in der Rechtsbranche wird weiter zunehmen. Und das wirkt sich auch auf die Gehälter aus. „Alle können um eine Gehaltserhöhung bitten. Nicht nur Anwä

Nachhaltig in die Zukunft ...
Nachhaltige Ressourcennutzung, Nachhaltigkeitstechnologien, klimaneutrale Produktion und erneuerbare Energien im Engineering leben – all dies sind keine leeren Zukunftsversprechen, sondern Themen, mit denen sich Mechatronik-Student Nathanael Nafz intensiv auseinandersetzt. Für seine Bachelorarbei


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z