Entscheidung mit Tragweite: Schutzverlust bei Informationsverweigerung

Entscheidung mit Tragweite: Schutzverlust bei Informationsverweigerung

ID: 2059660

Oberlandesgericht Köln setzt klare Maßstäbe für Schadenabwicklung



(PresseBox) - In einem wegweisenden Beschluss (Aktenzeichen: 9 U 204/21) hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt, dass Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn sie trotz wiederholter Aufforderungen ihres Versicherers keine Auskunft zur Schadenshöhe erteilen und die notwendigen Belege über Anschaffung, Alter und Kaufpreis nicht vorlegen. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Handhabung von Schadenfällen durch Versicherungsunternehmen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen Schaden gemeldet, jedoch trotz mehrfacher Anfragen des Versicherers nicht auf die Anforderungen zur Schadenshöhe und die erforderlichen Nachweise reagiert. Die korrekte Schadensregulierung erfordert eine umfassende Informationsbasis, einschließlich Belegen über Anschaffung, Alter und Kaufpreis der betroffenen Gegenstände.

Das Gericht entschied, dass der Versicherer das Recht hat, den Versicherungsschutz zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer sich weigert, diese entscheidenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Selbst eine Schadensbewertung durch einen Sachverständigen könne die Pflicht des Versicherungsnehmers nicht ersetzen. Dabei unterstrich das Gericht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, um eine transparente und faire Schadensregulierung sicherzustellen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hebt hervor, dass Versicherungsnehmer eine aktive Rolle bei der Klärung von Schadensfällen übernehmen müssen. Die Verpflichtung, genaue Informationen und Belege bereitzustellen, ist von zentraler Bedeutung für eine reibungslose Abwicklung von Versicherungsfällen. Das Unterlassen dieser Pflicht kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Köln unterstreicht die unverzichtbare Kooperation zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen während des Schadensregulierungsprozesses. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Bereitstellung exakter Informationen und Belege maßgeblich für eine korrekte Bewertung und Abwicklung von Schäden ist. Die rechtliche Klarstellung durch das Gericht unterstreicht die Verpflichtungen beider Seiten und fördert letztendlich eine transparente und gerechte Schadensregulierung.



Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.



drucken  als PDF  an Freund senden  Meldungen aus Bildung und Wissenschaft– Inspirierende Arbeitskultur schaffen Apotheken gegen Abmahnungen: Aporisk bietet gezielten Schutz
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 17.08.2023 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059660
Anzahl Zeichen: 3029

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roberta Günder
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: +49 (721) 16106610

Kategorie:

Medizintechnik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entscheidung mit Tragweite: Schutzverlust bei Informationsverweigerung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ApoRisk GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apotheken-Nachrichten von heute - Update ...

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deutschen Apotheken, beleuchten innovative Strategien gegen Retaxationsrisiken, präsentieren vielversprechende Ent ...

Digitale Sicherheit in Apotheken ...

Die rasante Digitalisierung im Gesundheitswesen prägt nicht nur positive Veränderungen, sondern birgt auch erhebliche Risiken. Besonders betroffen von diesem Wandel sind Apotheken, die als zentrale Anlaufstellen im Gesundheitssystem eine Vielzahl s ...

Alle Meldungen von ApoRisk GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z