BGH-Urteil: Angabe von Drittmitteln bei Modernisierungsmieterhöhung
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 29.08.2023
Infos vom Immobilienprofi
Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Infos vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.
@Adobe Stock(firmenpresse) - Veranlasst ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an seiner Immobilie, zieht das in der Regel Mieterhöhungen für die Mieter nach sich. Hat der Vermieter hierbei Drittmittel – zum Beispiel im Rahmen einer staatlichen Förderung für energetische Sanierung – bezogen, muss er diese laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) offenlegen.
Die Offenlegung soll dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und nachfolgend entscheiden können, ob sie juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen.
Drittmittel können zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters, Leistungen eines Dritten für den Mieter oder Mittel der Finanzierungsinstitute von Bund und Ländern sein. Finanziert der Vermieter seine Modernisierungsmaßnahmen aus solchen Mitteln, muss sich die Mieterhöhung entsprechend verringern. Mit seiner Entscheidung will der BGH sicherstellen, dass der Vermieter gegenüber anderen, die aus eigenem Vermögen Modernisierungen finanzieren, nicht bessergestellt ist.
Dem BGH-Urteil liegt ein konkreter Fall in Berlin zugrunde: Hier hatte der Vermieter im Text der Erhöhungserklärung keine Angabe zu anrechenbaren Drittmitteln gemacht. Allerdings hatte er in einem Ankündigungsanschreiben zur Sanierung darauf hingewiesen, dass er Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Maßnahmen beantragen wollte.
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: info@stoeben.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
mieterhoehung
modernisierung
drittmittel
darlehen
bundesgerichtshof
sanierung
kiel
immobilienmakler
ottostoeben
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.
IMAGE Marketing GmbH
Adrienne Michel
Büro: 0431 66452-0
Fax: 0431 66452-22
E-Mail: michel(at)image-kiel.de
Datum: 29.08.2023 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2060901
Anzahl Zeichen: 2184
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Anmerkungen:
Gerne stellen wir digitales, honorarfreies Bildmaterial zur Verfügung. Anfragen bitte an michel@image-kiel.de. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über einen Hinweis oder ein Belegexemplar.
Diese Pressemitteilung wurde bisher 488 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH-Urteil: Angabe von Drittmitteln bei Modernisierungsmieterhöhung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IMAGE Marketing GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Viele Vermieter wissen nicht, dass bestimmte Ansprüche aus Mietverhältnissen einer besonders kurzen Verjährungsfrist unterliegen. Während in der Regel eine Frist von drei Jahren gilt, sieht das Mietrecht in § 548 BGB für einige Fälle lediglich sechs Monate vor. Diese kurze Frist kann erheblic
Nebenkosten steigen deutlich stärker als Mieten OTTO STÖBEN fordert faire Bewertung der Wohnkostenentwicklung ...
Während in der öffentlichen Debatte häufig von steigenden Mieten die Rede ist, zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Der größte Kostentreiber beim Wohnen sind längst die Nebenkosten. Nach Analysen des Deutschen Mieterbundes, des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) und von Scout2
Neue Gesetze im Immobiliensektor, Chancen und Herausforderungen für Eigentümer und Mieter ...
Kiel, 02. Oktober 2025, Der Herbst bringt Bewegung in die Immobilienbranche – mit dem geplanten Bau-Turbo, der verlängerten Mietpreisbremse und der diskutierten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – stehen Eigentümer, Verwalter und Mieter vor wichtigen Veränderungen. Bau-Turbo – Bü
Weitere Mitteilungen von IMAGE Marketing GmbH
Fassade wie aus Holz– nur pflegeleichter! ...
Holzfassaden haben schon immer den Blick auf sich gezogen. Sie stehen oftmals für einen „warmen“ Gesamteindruck eines Gebäudes. Nur haben sie auch ein paar Nachteile. In der Regel sind sie sehr wartungsbedürftig und müssen deshalb regelmäßig gepflegt werden. Die Berliner Firma Luxmetall ha
ZARO Biotec - optimale Wasserqualität für algenfreie Teiche ...
Algenwachstum - Zwischen März und Anfang September ist es wieder so weit, viele Teiche, Biotope und Wasserspiele werden wie jedes Jahr Trübsal blasen, denn die Algen-Saison beginnt. Das Spektakel wird mit zunehmender Sonnenkraft seinem immer wieder ärgerlichen Gesetz folgen, fehlender Sauerstoff
Mythos Outdoorküche: Lohnt sich das wirklich- ...
Nun neigt sich der Sommer dem Ende entgegen und die gemütlichen Grillabende draußen mit Freunden und Familien werden seltener. Doch eins hat sich auch diesen Sommer wieder gezeigt: Das Wetter kann niemand beeinflussen. Zu sehr heißen Tagen, an denen es sich draußen kaum aushalten ließ, kam ein
Warum ein Ehevertrag bei der lebzeitigen Übergabe oder Schenkung von Immobilien sinnvoll ist ...
Frankfurt, 29. August 2023 - Wenn die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen, stehen meist steuerliche Gründe im Vordergrund. Wichtiges Ziel der Immobilienübertragung ist aber oft auch der Verbleib der Immobilie in der Familie, möglichst über Generationen. Hier kann ein




