Akkreditive im internationalen Handelsrecht

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Akkreditive im internationalen Handelsrecht



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Akkreditive oder Letters of Credit (L/C) sind eine Möglichkeit für Unternehmen, sich bei internationalen Handelsbeziehungen gegen Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzögerungen abzusichern.



Bei internationalen Transaktionen gehen Unternehmen verschiedene Risiken wie Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfälle oder Lieferschwierigkeiten ein. Ein Weg sich gegen solche Risiken abzusichern, sind Akkreditive oder Letters of Credit (L/C), so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandanten auch im internationalen Handelsrecht berät.



Bei Außenhandelsgeschäften kann zwischen Lieferung und Bezahlung der Waren einige Zeit ins Land gehen. Das birgt für den Exporteur verschiedene Risiken, wie Veränderungen der geopolitischen Lage oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz beim importierenden Geschäftspartner. Hat der Importeur Vorauszahlungen geleistet, können ihn Lieferausfälle oder -verzögerungen treffen. Akkreditive sind eine Option, diese Risiken zu mindern. Dabei wird eine Bank in die Transaktion einbezogen.



Praktisch heißt das, dass die Bank des importierenden Unternehmens gegenüber dem Exporteur eine abstrakte Zahlungsverpflichtung abgibt. Damit steht sie anstelle des Importeurs in der Pflicht, die Zahlungen an den Exporteur zu leisten. Sie verpflichtet sich innerhalb einer vereinbarten Frist den fälligen Betrag zu überweisen, sobald ihr die vereinbarten Dokumente fehlerfrei vorliegen. Zu diesen Dokumenten zählen u.a. Handelsrechnung, Frachtbrief, Versicherungsschein, Ursprungszeugnis, Packliste oder das Waren-Kontroll-Zertifikat.



Das Akkreditiv muss als Zahlungsvereinbarung im Kaufvertrag vereinbart werden. Dann muss der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank eröffnen und den Betrag einzahlen. Die Bank kann das Geld freigeben, sobald ihr die vereinbarten Dokumente vorliegen. Die Akkreditivbedingungen teilt die eröffnende Bank der Bank des Exporteurs mit und garantiert bei Erfüllung der Bedingungen den Betrag auszuzahlen.





Beide Geschäftspartner können von einem Akkreditiv profitieren: Exporteure können sich so vor Zahlungsausfällen schützen und Importeure sind bei Lieferausfällen noch nicht in Vorauszahlung gegangen.



Wichtig ist, dass bereits im Kaufvertrag eindeutig festgelegt wird, welche Dokumente vorgelegt werden müssen, um die Bedingungen des Akkreditivs zu erfüllen. Um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten die Bedingungen im Kaufvertrag und Akkreditiv übereinstimmen.



Im internationalen Handelsrecht erfahrene Anwälte beraten bei der Vertragsgestaltung.



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Datum: 07.09.2023 - 08:45 Uhr
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