Investmentfonds und Steuern: EinÜberblick

Investmentfonds und Steuern: EinÜberblick

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Strategien zur Verrechnung von Verlusten und Erträgen




(PresseBox) - Investmentfonds sind in Deutschland eine beliebte Anlageform, mit der viele Menschen erhebliche Einkünfte erzielen. Doch wie werden diese Kapitaleinkünfte steuerlich behandelt? In diesem Bericht geben wir einen Überblick über die steuerlichen Aspekte von Kapitaleinkünften aus Investmentfonds, erklärt von zwei Steuerexperten.

Investmentfonds in Deutschland

Investmentfonds sind eine einfache Möglichkeit für Kapitalanleger, an den Finanzmärkten teilzunehmen, ohne umfassende Kenntnisse über die Märkte, Sektoren oder Regionen zu haben. In Deutschland investieren rund 50 Millionen Privatanleger in Investmentfonds, und Deutschland war Ende 2022 der größte europäische Markt mit einem Anteil von 28% an den in der EU angelegten Geldern von insgesamt 12,4 Billionen Euro. In diesem Bericht konzentrieren wir uns auf die Besteuerung der Einkünfte von Privatanlegern aus Investmentfonds.

Steuerlich relevante Erträge

Das deutsche Investmentsteuergesetz (InvStG) unterscheidet zwischen Kapitel-2-Fonds und Spezial-Investmentfonds (Kapitel-3-Fonds). Dieser Bericht konzentriert sich auf Kapitel-2-Fonds, da Spezial-Investmentfonds in der Regel nicht von Privatanlegern gehalten werden.

Privatanleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, sogenannte Investmenterträge, aus Kapitel-2-Fonds. Dies umfasst Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Fonds den Basisertrag für das Kalenderjahr unterschreiten. Wenn ein Fonds Erträge reinvestiert, kann die Vorabpauschale zu einer Besteuerung führen, wenn die Ausschüttungen den Basisertrag unterschreiten. Die Vorabpauschale wird bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt. Dieser Gewinn kann auch durch Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder Einlage der Fondsanteile in eine Kapitalgesellschaft oder eine Abwicklung des Fonds entstehen.



Teilfreistellung

Die Investmenterträge aus Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds werden auf Anlegerebene durch die Teilfreistellung steuerfrei gestellt. Die Teilfreistellung beträgt zwischen 15% und 80% und gilt für alle Investmenterträge. Sie gleicht die vorherige Besteuerung auf Fondsebene aus.

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Wenn Verluste erzielt werden, mindert die Teilfreistellung auch den steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Die Kategorisierung eines Fonds als Aktien-, Immobilien- oder Mischfonds hängt von seinen Anlagebedingungen ab, kann aber durch Dokumente des Fonds oder Bestätigungen des Fondsverwalters gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Kapitalertragsteuer

Privatanleger unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375%), ggf. zuzüglich Kirchensteuer. Diese Steuer wird von den Investmentfonds automatisch abgeführt, ohne dass der Anleger aktiv werden muss.

Sparer-Pauschbetrag

Der Steuerabzug hat abgeltende Wirkung und unterliegt keiner weiteren Progressionsbesteuerung. Privatanleger können jährlich pauschal 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) als Werbungskosten abziehen, ohne dass dies die Teilfreistellung beeinflusst.

Behandlung von Verlusten

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Quellen ausgeglichen werden. Sie mindern jedoch zukünftige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen in einem Jahr können also mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Fondsanteile in den folgenden Jahren verrechnet werden.

Fazit

Trotz der Einfachheit von Investments in Investmentfonds sollten Privatanleger stets die steuerlichen Implikationen berücksichtigen. In bestimmten Fällen, wie der Vorbereitung einer Vermögensnachfolge, kann eine steuerliche Strukturierung des Kapitalvermögens von Vorteil sein. Es ist ratsam, sich in steuerlichen Angelegenheiten von Experten beraten zu lassen, um die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.

Von Engin Günder

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Datum: 13.09.2023 - 08:42 Uhr
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