Wirecard - Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen

Wirecard - Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen

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Wirecard - Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen



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(firmenpresse) - Ende 2023 können Schadenersatzansprüche der Aktionäre der insolventen Wirecard AG verjähren. Wer sich dem Musterverfahren gegen Wirecard anschließen möchte, muss sich bis Mitte September anmelden.



Der Wirecard-Skandal flog im Frühling 2020 auf. Es wurde bekannt, dass rund 1,9 Milliarden Euro verschwunden sind oder nur in den Büchern existiert haben. Anleger und Aktionäre des Konzerns haben einen enormen finanziellen Schaden erlitten. Schadenersatzansprüche sollten jetzt geltend gemacht werden, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2023 die Verjährung der Ansprüche droht, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Kapitalmarktrecht hat.



Neben einer Einzelklage haben die geschädigten Wirecard-Aktionäre auch noch die Möglichkeit, sich der Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren muss bis Mitte September 2023 erfolgen. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt.



Die Musterklage ist eine Möglichkeit mit geringem Prozesskostenrisiko Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Klage richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und auch gegen die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzen des Konzerns jahrelang durchgewunken haben. Sie haben ihr Testat erteilt, obwohl es nach Angaben der Staatsanwaltschaft ersichtlich war, dass die Abschlüsse schon seit 2015 "frisiert" waren.



Anleger vertrauen in der Regel auf die Angaben der Wirtschaftsprüfer. Daher kann ein erteiltes Testat bei der Anlageentscheidung eine wichtige Rolle spielen. In dem Musterverfahren soll nun u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind oder ob sie sich gegenüber den Anlegern und Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben.





Das Urteil im Musterverfahren ist nur für die Beklagte und den Musterkläger bindend. Es lässt sich anschließend aber auf die Anleger übertragen, die sich der Musterklage angeschlossen haben. Eine Anmeldung zum Musterverfahren ist noch bis Mitte September möglich und muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.



Alternativ können Schadenersatzansprüche auch im Rahmen einer Einzelklage verfolgt werden. Hier ist zu beachten, dass die Ansprüche zum 31.12.2023 verjähren können.



MTR Legal bietet Wirecard-Anlegern eine Beratung zu ihren Möglichkeiten durch im Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte.



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