Holzfeuerungen weiterhin erlaubt

Holzfeuerungen weiterhin erlaubt

ID: 2063632

Neues Gebäudeenergiegesetz - feuerfeste Fakten



Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober 2023 (Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de)Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober 2023 (Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de)

(firmenpresse) - Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten.



Kein Verbot - Holz laut EU-Beschluss weiterhin erneuerbarer Energieträger

Für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte gibt es im GEG definitiv kein Verbot. Diese Geräte, z. B. Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen, dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Lediglich veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, müssen - gemäß der 2. Stufe der 1. BImSchV - nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen. Dies ist unabhängig vom GEG.



Was schreibt das GEG vor?

Tritt das GEG in Kraft, sollen ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist bis die Kommunen eine konkrete Wärmeplanung zur umweltfreundlichen Umgestaltung ihrer Heizinfrastruktur, z.B. mit Nah- oder Fernwärme, erarbeitet haben. Diese Planung soll ab 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verfügbar sein, ab 2028 für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Für Bestandsgebäude gilt: Funktionierende Öl- oder Gasthermen müssen nicht ausgetauscht werden und auch defekte Heizungen dürfen repariert werden. Erst wenn die Wärmepläne der Städte und Gemeinden vorliegen, tritt das GEG für bestehende Gebäude in Kraft. Das bedeutet: Eine neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu können auch Scheitholzkessel sowie Pelletheizungen beitragen, die weiterhin genutzt bzw. eingebaut werden dürfen.





Regeneratives Duo: Holzfeuerstätte entlastet Wärmepumpe

Wer mit moderner Heiztechnik und regenerativem Brennstoff nachhaltig unabhängig sein möchte, ist mit einer wasserführenden Holzfeuerstätte zukunftssicher aufgestellt. Denn ein Kachelofen oder Heizkamin mit Wassertechnik lässt sich auch mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kombinieren. Er speist seine Wärme in den zentralen Pufferspeicher - für Heizung und Warmwasser und entlastet die Hauptheizung. Besonders in der kalten Jahreszeit senkt diese Hybridheizung den Stromverbrauch der Wärmepumpe und erhöht deren Wirkungsgrad. Das Zusammenspiel wird elektronisch gesteuert.



Ofen- und Luftheizungsbauer Fachmann für Zukunftswärme

Für die optimale Auslegung und Abstimmung des Systems ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Partner. Mit ihm lässt sich die persönliche Energiewende mit Holz zukunftssicher gestalten.



Kachelofentage 2023

Die Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober bieten die Gelegenheit, sich über Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und das Heizen mit Holz zu informieren. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GVOB
Als Dachverband repräsentiert der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) das Handwerk, die Industrie und den Großhandel bei übergreifenden Themen der Branche gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit.



PresseKontakt / Agentur:

Lorenz & Company Werbeagentur GmbH
Pia Schumacher
Storlachstraße 4
72760 Reutlingen
info(at)lorenz-company.de
07121/3893-11
www.lorenz-company.de



drucken  als PDF  Wählen Sie Deutschlands Naturwunder Mit dem E-Bike durch Namibia: Jackery versorgt Abenteuerfotografen in der Wüste mit Strom
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.09.2023 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2063632
Anzahl Zeichen: 3522

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Pia Schumacher
Stadt:

Reutlingen


Telefon: 07121/3893-11

Kategorie:

Energie & Umwelt



Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Holzfeuerungen weiterhin erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lorenz& Company Werbeagentur GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Nachhaltige Entspannung am Ofenfeuer ...
Viele Menschen spüren, dass ständige Erreichbarkeit und Präsenz auf Social Media auf Dauer ungesund sind. Doch was hilft, um loszulassen und zu entschleunigen? Wie kann man sich eine Auszeit zum Durchatmen gönnen? Die Antwort findet sich in ursprünglichen Dingen, zu denen zweifelsfrei das Feuer

Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten ...
Immer mehr Verbraucher beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist. Fakt ist: Es gibt kein Verbot von Holzfeuerstätten im neuen Heizungsgesetz (GEG). Wer mit einer zeitgemäßen Einzelraumfeuerstätte heizt, kann - unabhäng

Holzwärme nachhaltig zukunftssicher und CO2-neutral ...
Ab 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es forciert die Umstellung von fossilen Heizträgern wie Erdgas und Öl auf erneuerbare Energien, um die CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Laut GEG ist eine neue Heizung im Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu be


Weitere Mitteilungen von Lorenz& Company Werbeagentur GmbH


Wählen Sie Deutschlands Naturwunder ...
Zum ersten Mal ruft die Heinz Sielmann Stiftung gemeinsam mit dem Deutschen Wanderverband alle Menschen dazu auf, für ihr "Naturwunder" abzustimmen. Bis Sonntag, 12. November 2023, können Naturbegeisterte ihre Stimme auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung unter https://www

FENECON Gründer Franz-Josef Feilmeier im Finale des Wettbewerbs "EY Entrepreneur Of The Year 2023" ...
Deggendorf, 18. September 2023 - Franz-Josef Feilmeier, Gründer von FENECON, einem führenden Stromspeicheranbieter in Europa, ist einer der Finalisten des Wettbewerbs "EY Entrepreneur Of The Year 2023". Der Gründer und Geschäftsführer des Herstellers intelligenter Stromspeichersysteme

Die zukünftige Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes ...
Am 01.01.2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Nach der Novellierung 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die neue Novellierung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument d

Wärmewende in Mitteldeutschland: Tilia und enviaM-Gruppe schließen Kooperation für regionale Wärme- und Energielösungen ...
Die enviaM-Gruppe hat sich einen starken Partner an ihre Seite geholt, um die Wärmewende im Mitteldeutschland zu beschleunigen. Die Unternehmensgruppe arbeitet seit August 2023 mit der Tilia GmbH mit Hauptsitz in Leipzig zusammen. Beide Unternehmen forcieren Wärme- und Energielösungen für Kommun


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z